BIVA-Mitglied Herr U. (77) ist vollständig erblindet, schwer herzkrank und leidet an Bronchialasthma. Seine Pflege übernimmt die ebenfalls 77 Jahre alte Ehefrau, die ebenfalls sehbehindert ist und zudem an Morbus Crohn erkrankt ist und an unkontrollierbaren Schweißausbrüchen leidet. Das Ehepaar bewohnt ein Reihenhaus, in dem sich die Hitze im Sommer besonders stark staut. Trotz heruntergelassener Rollläden und Ventilatoren erreichen die Temperaturen in den Räumen noch nachts oft über 30 Grad. Ventilatoren können keine spürbare Abkühlung der Räume herbeiführen, da die Hitzeeinwirkung von außen einfach zu stark ist. Durch den direkten und dauerhaften Luftzug der Ventilatoren bestünde wegen der Grunderkrankungen ohnehin eine erhöhte Erkältungsgefahr.
Der Antrag auf Förderung einer Klimaanlage
Da sich die in den Räumlichkeiten angestaute Hitze nicht nur bei Herrn U. und dessen Ehefrau gesundheitlich sehr stark bemerkbar macht, sondern auch zu einem wesentlich erhöhten Pflegeaufwand für die Ehefrau führt, beantragte Herr U. bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für eine Klimaanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme im Sinne des § 40 SGB XI.
Der Antrag wurde von der Pflegekasse abgelehnt. Auch der medizinische Dienst reagierte ablehnend. Daher wandte sich Herr U. hilfesuchend an den BIVA-Pflegeschutzbund und legte mit dessen Unterstützung Widerspruch gegen die Ablehnung ein.
Rechtliche Argumentation für den Widerspruch
In der Beratung wurde hervorgehoben, dass der Einbau einer Klimaanlage die Pflege der Ehefrau erheblich erleichtern würde, insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels mit immer längeren und intensiveren Hitzeperioden. Es liege eine deutliche Erleichterung der Pflege vor, wenn der Zeitaufwand oder die Kraftanstrengungen der Pflegeperson konkret abnehmen (vgl. auch die ähnliche Auffassung des Sozialgerichts Mainz aus April 2025, AZ S 9 P 76/23).
Zudem wurde argumentiert, dass Maßnahmen zur Erleichterung der Pflege nicht an den üblichen Wohnstandard gebunden sein dürfen, sondern sich ausschließlich nach pflegerischen Bedürfnissen richten müssen. Klimaanlagen gelten in solchen Fällen als geeignetes Mittel, um pflegebedürftige Personen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.
Was Sie tun können
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Antrag stellen: Beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
- Beratung einholen: Nutzen Sie Angebote wie die des BIVA-Pflegeschutzbunds, um Unterstützung bei der Antragstellung und Widerspruchsbegründung zu erhalten.
- Fristen beachten: Die Pflegekasse hat nach Antrag drei Wochen Zeit für eine Entscheidung über die Maßnahme. Bei medizinischer Begutachtung verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Widerspruch einlegen: Falls der Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und rechtliche Argumente nutzen, um Ihre Position zu stärken. Auch in diesem Schritt kann der BIVA-Pflegeschutzbund unterstützen.
Fazit: Hitze in der Pflege – eine wachsende Herausforderung
Die steigenden Temperaturen durch den Klimawandel stellen die Pflegepraxis vor immer größere Herausforderungen. Während Pflegeheime immerhin über strukturierte Maßnahmen wie Hitze-Warnsysteme und pflegerische Leitlinien verfügen sollten, sind private Pflegesettings oft noch weit davon entfernt, angemessene Lösungen zu bieten. Besonders betroffen sind pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden, wo bauliche Gegebenheiten, finanzielle Hürden und bürokratische Hürden bei der Beantragung von Hilfen wie Klimaanlagen eine sichere und gesundheitsfördernde Umgebung erschweren.
Die Situation von Herrn U. zeigt, wie dringend notwendig es ist, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Klimaanlagen als unverzichtbaren Bestandteil der Pflege zu etablieren. Doch selbst wenn die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, bleibt die Umsetzung oft schwierig. Die Ablehnung seines Antrags durch die Pflegekasse verdeutlicht, wie wichtig eine professionelle Beratung und Unterstützung bei Widersprüchen ist.
Die Zukunft wird zeigen, ob die Politik und die Pflegekassen schneller reagieren, als der Klimawandel die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen gefährdet. Bis dahin bleibt es an Beratungsstellen wie dem BIVA-Pflegeschutzbund, Betroffenen wie Herrn U. beizustehen und auf strukturelle Veränderungen hinzuwirken.
Weitere Informationen:
Hitze im Pflegeheim – Darauf sollten Sie achten | BIVA-Pflegeschutzbund



