Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Das Wichtigste in Kürze
- Pflege kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche.
- Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten.
- Die Heimkosten setzen sich zusammen aus:
- Kosten der Pflege
- Kosten für die Unterkunft
- Kosten für die Verpflegung
- Ausbildungskosten
- Investitionskosten
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken – egal in welcher Wohnform. Sowohl bei ambulanter Pflege als auch bei Pflege in einer Einrichtung muss ein Eigenanteil einkalkuliert werden. Im bundesweiten Durchschnitt beläuft sich der Eigenanteil in einem Pflegeheim auf 3.387 € (Stand: 1. Juli 2025). Die Pflegeversicherung wurde von Beginn an als Zuschuss angelegt, der nie alle Kosten abdeckt.
Seit dem 1.1.2022 haben Versicherte allerdings Anspruch auf einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der den Eigenanteil reduziert. Die Höhe richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Dieser Zuschuss ist eine Neuerung aus der Pflegereform über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 11. Juni 2021.
Pflegesatz / Pflegekosten
Sämtliche Kosten für pflegerische Leistungen und Maßnahmen zur medizinischen Behandlungspflege werden in den Pflegekosten, auch Pflegesatz genannt, zusammengefasst. Der Pflegesatz wird von den Einrichtungen aber nicht nach Gutdünken festgesetzt, sondern mit den Kostenträgern, also den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, für die Bewohner verhandelt.
Die für die Pflegeleistungen je nach Pflegegrad des Bewohners anrechenbaren Kosten werden direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Privatversicherte müssen in Vorleistung gehen und die Rechnungen bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.
Die Pflegekasse zahlt die im Gesetz je Pflegegrad festgeschriebenen Sätze. Diese decken in der Regel aber nur einen Teil der Gesamtpflegekosten ab. Der überschießende Teil ist von den Betroffenen selbst zu tragen. Man bezeichnet die Pflegeversicherung daher auch als „Teilleistungssystem“ oder „Teilkaskoversicherung“.
Leistungen der Pflegeversicherung ab 01. Januar 2025
Pflegegrad |
Pflegesatz in € |
|---|---|
1 | 131 |
2 | 805 |
3 | 1.319 |
4 | 1.855 |
5 | 2.096 |
Veranstaltungen
Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet immer wieder (Online-)Vorträge zu Kosten und Finanzierung der Pflege an. Informieren Sie sich hierzu in unserem Veranstaltungskalender.
Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
Die Unterkunftskosten beinhalten die Kosten für Wärme, Strom, Wasser und Wartung sowie für Freizeitveranstaltungen. Sie sind nicht zu vergleichen mit einer Miete, sondern eher mit den Betriebskosten einer Wohnung.
Die Verpflegungskosten entstehen für die gesamte Verpflegung des Bewohners. Dazu können auch die Kosten für das Personal, das die Verpflegung zubereitet und anrichtet, und sonstige Gestehungskosten, wie zum Beispiel Energiekosten, gehören. Wird der Bewohner per Sonde ernährt, fallen geringere Kosten an.
Sonderfall Investitionskosten
Die Investitionskosten stellen die eigentliche „Kaltmiete“ dar, also die Kosten für den Wohnraum. Sie werden erhoben für die Beschaffung oder Anmietung der Immobilie, der anderen Anlagen und der betrieblichen Güter, wozu Betten, Tische, Stühle, Küchen und auch Fahrzeuge gehören. Hinzu kommen die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung.
Die Bereitstellung der Einrichtung kann durch Bau oder Kauf der Immobilie nebst Ausstattung entstehen, aber auch durch Anmietung oder Pacht. Durch die Umlage dieser Kosten auf die Bewohner wird die Immobilie refinanziert, ähnlich wie dies ein Vermieter gegenüber seinen Mietern auf dem freien Wohnungsmarkt handhabt.
Genauere Informationen zu diesem Thema finden sie in unserer Broschüre Investitionskosten, die Sie über das Formular kostenfrei anfordern können.
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