Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Das Wichtigste in Kürze
- Pflege kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche
- Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Zuschuss
- Die Heimkosten setzten sich zusammen aus:
- Kosten der Pflege
- Kosten für die Unterkunft
- Ausbildungskosten
- Investitionskosten
- Im bundesweiten Durchschnitt muss ich im Pflegeheim mit einem Eigenanteil von 2.248 € rechnen
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken – egal in welcher Wohnform. Sowohl bei ambulanten Wohnformen, als auch bei Pflege in einer Einrichtung müssen Sie einen Eigenanteil einkalkulieren. Die Pflegeversicherung wurde von Beginn an als Zuschuss angelegt, der nie alle Kosten abdecken soll.
Seit dem 1.1.2022 haben Versicherte Anspruch auf einen zusätzlichen Vergütungszuschlag nach § 43c SGB XI, dessen Höhe sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim richtet. Dieser Zuschuss ist eine Neuerung aus der Pflegereform über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 11. Juni 2021.
Pflegesatz / Pflegekosten
Sämtliche Kosten für pflegerische Leistungen und Maßnahmen zur medizinischen Behandlungspflege werden in den Pflegekosten, auch Pflegesatz genannt, zusammengefasst. Der Pflegesatz wird von den Einrichtungen aber nicht allein nach Gutdünken festgesetzt, sondern mit den sog. Kostenträgern, also den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, für die Bewohner verhandelt. Die für die Pflegeleistungen je nach Pflegegrad des Bewohners anrechenbaren Kosten werden direkt mit der zuständigen Pflegekasse als sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet. Die Pflegekasse zahlt aber nur bestimmte, im Gesetz je Pflegegrad festgeschriebene, Sätze. Diese decken in der Regel nur einen Teil der Gesamtpflegekosten ab. Der überschießende Teil ist von den Betroffenen selbst zu tragen. Man bezeichnet die Pflegeversicherung daher auch als „Teilleistungssystem“ oder „Teilkaskoversicherung“.
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegrad |
Pflegesatz in € |
---|---|
1
|
125
|
2
|
770
|
3
|
1.262
|
4
|
1.775
|
5
|
2.005
|
Veranstaltungen
Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet immer wieder (Online-)Vorträge zu Kosten und Finanzierung der Pflege an. Informieren Sie sich hierzu in unserem Veranstaltungskalender.
Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
Die Unterkunftskosten beinhalten Freizeitveranstaltungen, die Kosten für Wärme, Strom, Wasser und die Wartung. Sie sind nicht zu vergleichen mit einer Miete, sondern eher mit den Betriebskosten einer Wohnung. Die Verpflegungskosten entstehen für die gesamte Verpflegung des Bewohners. Dazu können auch z.B. Kosten für das Personal gehören, dass die Verpflegung zubereitet und anrichtet, sowie sonstige Erstellungskosten. Wird der Bewohner per Sonde ernährt, so sind geringere Kosten anzusetzen.
Sonderfall Investitionskosten
Die Investitionskosten stellen die eigentliche „Kaltmiete“ dar, also die Kosten für den Wohnraum. Sie werden erhoben für die Beschaffung der Immobilie, allen anderen Anlagen und betrieblichen Gütern, wie Betten, Tische, Stühle, Küchen, aber auch Fahrzeuge etc. Hinzu kommen die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung. Die Bereitstellung der Einrichtung kann durch Bau oder Kauf der Immobilie nebst Ausstattung entstehen, aber auch durch Anmietung oder Pacht. Durch die Umlage dieser Kosten auf die Bewohner wird die Immobilie refinanziert, ähnlich wie dies ein Vermieter, gegenüber seinen Mieter durch Abrechnung des Mietzinses handhabt. Genauere Informationen zu diesem Thema finden sie in unserer Broschüre Investitionskosten.
Einrichtungs-einheitlicher Eigenanteil
Durch das Pflegestärkungsgesetz II, das zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft getreten ist, hat sich etwas Entscheidendes bei den Kosten von Pflegeheimplätzen geändert. Vorher war es so, dass die Beiträge, die man selbst zu den Pflegeleistungen zuzahlen musste (Eigenanteil) mit dem Pflegegrad anstiegen. Das heißt, je pflegebedürftiger man war, desto höher waren die Pflegekosten und umso mehr musste man anteilig selbst bezahlen, da die Pflegeversicherung nur feste, gesetzlich festgelegte Anteile pro Pflegegrad übernimmt. Seit Januar 2017 gibt es dagegen einen einheitlichen Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad. Dieser wird für jede Einrichtung einzeln festgelegt und hängt von der Struktur der Gesamtbewohnerschaft ab.
Wie hoch sind die Kosten für einen Platz im Pflegeheim?
Im bundesweiten Durchschnitt liegt die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege derzeit bei 2.411 € (Quelle: vdek, Grafik: Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege; Stand 1. Januar 2023). In dem Betrag nicht enthalten ist der Anteil der Pflegekassen, der je nach Pflegegrad zwischen 770 € (PG 2) und 2.005 € (PG 5) lag. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die seit 1.1.2022 gültigen Zuschüsse der Pflegekassen nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Insgesamt gibt es große regionale Unterschiede. So lagen die Kosten in Nordrhein-Westfalen im Schnitt bei 2.587 €, in Sachsen-Anhalt aber bei gerade 1.700 € – bei gleichbleibenden Leistungen der Pflegekasse. Insbesondere die Investitionskosten tragen je nach Bundesland erheblich zu den Gesamtheimkosten und den regionalen Unterschieden bei. So lag der durchschnittliche Investitionskostensatz bundesweit 2022 bei 469 € monatlich, in Nordrhein-Westfalen bei 563 €, in Sachsen-Anhalt aber bei gerade einmal 303