MDK-Prüfungen der Pflegequalität
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegeeinrichtungen ermitteln selbst die sogenannte Ergebnisqualität. Dazu werden zehn Indikatoren erhoben und das Ergebnis wird von einer Datenauswertungsstelle (DAS) auf Plausibilität geprüft.
- Zusätzlich gibt es eine externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hier werden sogenannte Qualitätsaspekte geprüft und nicht – wie vorher – die Erfüllung festgelegter Kriterien.
- Die Ergebnisse dieser intern und extern erhobenen Daten werden zusammen mit Informationen über die Pflegeeinrichtung auf Internetportalen der Pflegekassen veröffentlicht. Die bisherige Gesamtnote gibt es nach dem neuen System nicht mehr.
Seit Oktober 2019 werden Pflege-Einrichtungen nach einem neuen Prüfsystem bewertet. Die vielfach kritisierten Pflegenoten wurden abgeschafft und das Verfahren von Grund auf reformiert. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und einen kritischen Blick darauf geworfen.
Warum wurde die MDK-Prüfung reformiert?
Seit 2011 werden stationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen regelmäßig einmal jährlich geprüft. Vor allem die bisherige Darstellung der Prüfungsergebnisse in Pflegenoten ist in den vergangenen Jahren in massive Kritik geraten. Die irreführende Gesamtnote hat dafür gesorgt, dass Qualitätsmängel der Einrichtungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar erkennbar waren. So war zum Erreichen einer 1,0 lediglich die Erfüllung von Mindeststandards notwendig. Die aus dem Schulnotensystem entlehnte Notenskala suggerierte aber etwas anderes. Erkennbare und beispielsweise im Pflegequalitätsbericht des MDK benannte Probleme standen in einem eklatanten Missverhältnis zu einer gesamtdeutschen durchschnittlichen Gesamtnote von 1,2. Folge war, dass das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Aussagekraft und die Orientierungshilfe der Pflegenoten stark gelitten hat – und das, obwohl die zugrundeliegenden Prüfergebnisse durchaus Aussagekraft hatten.
2016 reagierte der Gesetzgeber auf das Problem und beauftragte im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II den sogenannten Pflegequalitätsausschuss damit, durch wissenschaftliche Projekte ein neues Prüfverfahren und eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln. Das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (leitend Dr. Klaus Wingenfeld) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut) in Göttingen bekamen den Auftrag, Vorschläge für eine Reform von Qualitätsprüfung und -darstellung zu entwickeln. Der Abschlussbericht wurde im September 2018 vom Pflegequalitätsausschuss abgenommen.
MDK-Prüfung: Ergebnisindikatoren
Auf Vorschlag der Wissenschaftsinstitute wurde ein grundlegend neues Qualitätssystem entwickelt, das aus einem internen Qualitätsmanagement der Einrichtungen und einem neuen externen Prüfverfahren besteht. Neu ist, dass die Pflegeheime seit November 2019 halbjährlich intern Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner – sogenannte Qualitätsindikatoren – erheben und an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln. Dabei wird beispielsweise erfasst, wie viele Personen an einem Dekubitus oder an den Folgen von Stürzen leiden, ob ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust eingetreten ist usw. Die Datenauswertungsstelle prüft diese Daten auf statistische Plausibilität und wertet sie aus. Dabei soll beispielsweise auffallen, wenn sich zwei Befunde widersprechen (etwa Mobilität und freiheitseinschränkende Maßnahmen) oder dass sich die Indikatoren im Vergleich zu vor einem halben Jahr drastisch verändert haben.
Die DAS setzt die Ergebnisse jeder Einrichtung in Bezug zu den Daten aller Heime bundesweit. Die Einrichtung erhält dann von der DAS einen Bericht mit Hinweisen zur statistischen Plausibilität der erfassten Daten sowie darüber, ob sie besser oder schlechter als der Durchschnitt ist.
Änderungen bei der MDK-Prüfung in der Einrichtung
Im Kern der externen Bewertung der Pflegequalität durch den MDK bzw. den PKV-Prüfdienst, der zehn Prozent der Einrichtungen prüft, hat sich nichts geändert. Nach wie vor wird die Qualität der Versorgung anhand einer Stichprobe von neun Bewohner:innen erhoben. Es erfolgt eine Inaugenscheinnahme dieser Personen sowie ein persönliches Gespräch mit ihnen.
Die Kategorien dabei sind:
- Mobilität und Selbstversorgung (Essen, Trinken, Waschen, Toilettengang usw.)
- Bewältigung von krankheits-und therapiebedingten Anforderungen (z.B. Medikamentengaben oder systematische Schmerzerfassung)
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (z.B. Unterstützung bei Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation)
- Unterstützung bei besonderer Bedarfs-und Versorgungssituationen (z.B. bei sogenanntem herausfordernden Verhalten von Menschen mit Demenz)
- Individuelle Risiken und Gefährdungen (z.B. Hilfsmittelversorgung)
Zusätzlich prüft der MDK im Anschluss bei sechs der neun Bewohner:innen, ob die von der Einrichtung selbst ermittelten Qualitätsindikatoren plausibel sind, etwa ob das Gesamtbild vor Ort zu dem passt, was das Heim an die Datenauswertungsstelle gemeldet hat.
Mehr Bedeutung gewinnt die Beratung durch die MDK-Prüfer. In einem Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort wird die Versorgung jeder/jedes der neun Bewohner:innen besprochen. Der MDK berät die Einrichtung und gibt Empfehlungen, wie die Qualität konkret verbessert werden kann.
Die Pflegedokumentation spielt eine nachgeordnete Rolle. Reine Dokumentationsdefizite werden bei der Qualitätsdarstellung nicht berücksichtigt.
Bewertungsschema für die Qualität der Einrichtungen
Beim aktuellen Verfahren kommen vier Kategorien zur Anwendung, nach denen die MDK-Prüferinnen und -Prüfer die Pflegequalität bewerten:
- Keine Auffälligkeiten oder Defizite.
- Auffälligkeiten, die keine Risiken erwarten lassen (z.B. mehr Selbstständigkeit als dies in der Dokumentation angegeben ist).
- Defizit mit Risiko negativer Folgen.
- Defizit mit eingetretenen negativen Folgen (z.B. bei Unterernährung oder Dehydration, die auf einen Fehler der Pflegeeinrichtung zurückgeht).
Darstellung der Prüfergebnisse des MDK
Dargestellt werden sowohl (ausgewählte) externe MDK-Qualitätsprüfergebnisse, als auch die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren, die die Heime selbst erheben. Anhand von zehn Bereichen soll dort aufgeführt werden, ob die Qualität der Pflegeleistungen eines Heimes über, unter oder im bundesweiten Durchschnitt liegt. Dies soll in einer fünfstufigen Systematik abgebildet werden (von „weit über dem Durchschnitt“ über „nahe beim Durchschnitt“ bis „weit unter dem Durchschnitt“)
Hinzu kommen allgemeine Informationen zur Einrichtung − zum Beispiel zur Ausstattung der Zimmer und zur Erreichbarkeit der Einrichtung mit dem öffentlichen Nahverkehr. Wie vorher werden die Daten durch die DAS für die Informationsplattformen der Pflegekassen aufbereitet.
Vorgehen bei festgestellten Mängeln
Nach der Prüfung erstellt der MDK einen Bericht für die Pflegekasse und die Pflegeeinrichtung. Bei Mängeln empfehlen die MDK-Prüfer konkrete Maßnahmen, um die Defizite zu beseitigen. Die Pflegekasse kann Auflagen erteilen, eine Wiederholungsprüfung durch den MDK veranlassen, die Vergütung mindern oder sogar den Versorgungsvertrag kündigen.
Änderungen bei der MDK-Prüfung in der Einrichtung
Häufigkeit externer Prüfungen
In der Zeit vom 1. November 2019 bis Ende 2020 wurden alle Heime einmal geprüft, danach im Abstand von einem Jahr. Seit dem 1. Januar 2021 werden Heime, die gute Indikatorenergebnisse und gute Prüfergebnisse erzielen, nur noch alle zwei Jahre vom MDK geprüft. Die Regelungen dazu finden sich in einer eigenen Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes.
Die Regelprüfungen sind nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Zukunft einen Tag vorher anzukündigen. Bei sogenannten Anlassprüfungen, die Pflegekassen nach Hinweisen auf Mängel beim MDK beauftragen können, erfolgen die Prüfungen wie bisher unangemeldet.
Neuerungen bei der ambulanten Pflege
In ähnlicher Weise wurden die MDK-Prüfungen für die ambulante Pflege angepasst. Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste traten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).