Pflegeschutzbund e. V.

MD-Prüfung der Pflegequalität

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegeeinrichtungen ermitteln selbst die sogenannte Ergebnisqualität. Dazu werden zehn Indikatoren erhoben und das Ergebnis wird von einer Datenauswertungsstelle (DAS) auf Plausibilität geprüft.
  • Zusätzlich gibt es eine externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD). Hier werden sogenannte Qualitätsaspekte geprüft und nicht – wie vorher – die Erfüllung festgelegter Kriterien.
  • Die Ergebnisse dieser intern und extern erhobenen Daten werden zusammen mit Informationen über die Pflegeeinrichtung auf Internetportalen der Pflegekassen veröffentlicht. 

Was prüft der MD in Pflegeeinrichtungen?

Der Medizinische Dienst (MD) prüft im Auftrag der Pflegekassen regelmäßig stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, die Qualität der Pflege transparent zu machen und die Bewohner:innen zu schützen. Die Prüfungen finden in der Regel einmal jährlich statt. Heime, die gute Indikatorenergebnisse (= interne Qualitätsdaten) und gute Prüfergebnisse erzielen, können nur noch alle zwei Jahre vom MD geprüft werden. Die Regelungen dazu finden sich in einer eigenen Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes.

Die Regelprüfungen sind nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Zukunft einen Tag vorher anzukündigen. Bei sogenannten Anlassprüfungen, die Pflegekassen nach Hinweisen auf Mängel beim MD beauftragen können, erfolgen die Prüfungen wie bisher unangemeldet. Anders als die Heimaufsicht, die auch auf Beschwerden hin tätig wird, prüft der MD vor allem systematisch im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens.

Wie läuft eine MD-Prüfung im Heim ab?

Bei der Prüfung besucht ein Team des MD die Einrichtung, sichtet Unterlagen, spricht mit Pflegekräften und befragt ausgewählte Bewohner:innen oder deren Angehörige. Im Mittelpunkt stehen die Versorgung, die Pflegedokumentation sowie Beobachtungen im Alltag. Oft werden auch konkrete Pflegebeispiele näher betrachtet, um typische Abläufe zu bewerten.

Interne Qualitätsdaten und externes Prüfverfahren

Das Qualitätssystem besteht einerseits aus einem internen Qualitätsmanagement der Einrichtungen und andererseits aus einem externen Prüfverfahren.

Pflegeheime erheben halbjährlich intern Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner – sogenannte Qualitätsindikatoren – und übermitteln diese an die Datenauswertungsstelle (DAS). Dabei wird beispielsweise erfasst, wie viele Personen an einem Dekubitus oder an den Folgen von Stürzen leiden, ob ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust eingetreten ist usw. Die Datenauswertungsstelle prüft diese Daten auf statistische Plausibilität und wertet sie aus. Dabei soll beispielsweise auffallen, wenn sich zwei Befunde widersprechen (etwa Mobilität und freiheitseinschränkende Maßnahmen) oder dass sich die Indikatoren im Vergleich zu vor einem halben Jahr drastisch verändert haben.

Die DAS setzt die Ergebnisse jeder Einrichtung in Bezug zu den Daten aller Heime bundesweit. Die Einrichtung erhält dann von der DAS einen Bericht mit Hinweisen zur statistischen Plausibilität der erfassten Daten sowie darüber, ob sie besser oder schlechter als der Durchschnitt ist.

Stichproben-Prüfung

Die externe Bewertung der Pflegequalität durch den MD bzw. den PKV-Prüfdienst, der zehn Prozent der Einrichtungen prüft, wird anhand einer Stichprobe von grundsätzlich neun Bewohner:innen erhoben. Es erfolgt eine Inaugenscheinnahme dieser Personen sowie ein persönliches Gespräch mit ihnen.

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Nach welchen Kategorien und Kriterien werden die Einrichtungen bewertet? Wie sieht es bei ambulanten Pflegediensten aus? Werden diese auch geprüft? Wie kann man auf fehlerhafte Bewertungen reagieren? Was ist, wenn der MD die Realität im Heim nicht abbildet? Und welche Rechte haben Bewohner:innen und ihre Angehörigen?

Die vollständige Version dieses Artikels beantwortet diese Fragen – exklusiv für Mitglieder – mit Tipps, Beispielen und rechtlicher Einordnung.

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