Pflegeschutzbund e. V.

Einsichtnahme in die Pflege­dokumentation

Was Angehörige, Betreuer und Bewohner wissen müssen

Die Pflegedokumentation ist das zentrale Instrument zur Sicherstellung und Überprüfung der Pflegequalität. Sie enthält medizinische und pflegerische Angaben, die nicht nur für die Einrichtung wichtig sind, sondern auch für Bewohner, deren Angehörige und Bevollmächtigte. Von Bedeutung ist die Pflegedokumentation daher bei Qualitätsüberprüfungen und bei Pflegefehlern oder -mängeln, die möglicherweise zu einer Haftung des Betreibers führen können.

Doch wer darf wann und wie tief Einsicht nehmen – und was tun, wenn das Heim sich verweigert?

Ihre Rechte als Angehörige

Grundsätzlich hat die Bewohnerin oder der Bewohner selbst das Recht, die Pflegedokumentation einzusehen. Angehörige dürfen dies nicht automatisch – nur mit einer entsprechenden Vollmacht oder als rechtliche Betreuerin bzw. rechtlicher Betreuer.

Wenn sich der Gesundheitszustand eines pflegebedürftigen Menschen verändert oder Probleme in der Versorgung auftreten, möchten Angehörige oft wissen, was genau dokumentiert wurde. Doch nicht alle Pflegeeinrichtungen zeigen sich kooperativ – häufig wird ein Einblick mit Verweis auf den Datenschutz verweigert.

Auch wenn das Recht klar geregelt ist, erleben viele Ratsuchende, dass Einrichtungen Anfragen verzögern oder unbegründet ablehnen. Gerade wenn Zweifel an der Qualität der Pflege bestehen, ist es wichtig zu wissen, wie man richtig vorgeht.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

Kostenloser Ratgeber für Sie

Zu Ihren Rechten bei der Pflegedokumentation haben wir eine ausführliche Broschüre erstellt, die Sie kostenfrei erhalten können. Klicken Sie einfach auf den Button und fordern Sie die Broschüre per E-Mail an – Sie erhalten sie sofort als PDF

1. Was gehört zur Pflegedokumentation?

Die Pflegedokumentation umfasst u. a.:

  • Pflegeanamnese und Pflegeplanung
  • Pflegeberichte
  • Einsatz von Pflegehilfsmitteln
  • durchgeführte Pflegeleistungen (Leistungsnachweise)

Diese Dokumentation dient nicht nur der Arbeitsorganisation, sondern ist auch im Haftungsfall von Bedeutung.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesheimgesetze
  • Landesrahmenverträge (§75 SGB XI)
  • 630g BGB (Patientenrechte)
  • Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG)

Die Pflegedokumentation ist damit umfangreicher als vielfach angenommen wird, hat vielfältigere Aufgaben und wird durch eine Vielzahl an Gesetzen geregelt. Was auch die wenigsten wissen: Selbst enge Angehörige dürfen sie ohne Vollmacht nicht unbedingt einsehen – auch nicht, wenn sie sich täglich kümmern.

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