Gilt das WBVG? WG-Vertrag prüfen lassen

Es gibt eine Verbraucherschutzgesetz im Pflegebereich, WBVG, das die abhängigen Pflegebedürftigen besonders schützt. Zur Anwendung kommt es aber nur, wenn diese doppelt abhängig sind: von einem Anbieter für Wohnraum und für Pflege. In Pflege-WGs ist dies (auf dem Papier) nicht immer der Fall, denn es kommt darauf an, wie die Verträge gestaltet sind.

Lassen Sie Ihre Verträge von den BIVA-Juristen daraufhin prüfen, ob Sie/Ihr Angehöriger in den Genuss dieses besonderen Schutzes kommen. Laden Sie uns dazu alle relevanten Verträge hoch.