Pflegeschutzbund e. V.

Private Pflegezusatzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt immer nur einen Teil der Pflegekosten. Es bleibt ein unter Umständen hoher Eigenanteil, den man mit einer privaten Pflegezusatzversicherung abdecken kann.
  • Es gibt drei Arten von Pflegezusatzversicherungen: die Pflegetagegeldversicherung mit und ohne Förderung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.
  • Grundsätzlich lohnt bei allen ein Vergleich verschiedener Anbieter.
  • Ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt u. a. von der finanziellen Situation und den Wünschen bezüglich der Pflegeform ab.

Bei Pflegebedürftigkeit zahlt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur einen festgelegten Betrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet – niemals die gesamten Kosten. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Um die Finanzierungslücke im Pflegefall zu schließen, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Es gibt drei Arten von Pflegezusatzversicherungen: die Pflegetagegeldversicherung mit und ohne Förderung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung. Alle drei sind in der Regel an Pflegegrade gekoppelt. Das heißt, sie zahlen dann, wenn die versicherte Person einen Pflegegrad bekommen hat. Oft hängt auch die Leistungshöhe von der Höhe des Pflegegrads ab.

Pflegezusatzversicherungen bieten unterschiedliche Leistungen und Konditionen. Es handelt sich dabei immer um individuelle Angebote von privaten Versicherungsunternehmen. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist auf jeden Fall ratsam.

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Versicherungsprämie, also der monatliche Beitrag für die Versicherung, ist in der Regel von Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss abhängig. Der Pflege-Bahr ist die einzige Ausnahme: Hier zählt nur das Alter.

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist die beliebteste Form der Zusatzversicherung. Dabei wird im Pflegefall ein Pflegetagegeld als monatliche Zahlung geleistet. Die Höhe der Tagessätze werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Hierbei empfiehlt es sich, die Höhe unabhängig vom Pflegegrad festzulegen, da der Eigenanteil im Pflegeheim ebenfalls davon unabhängig ist. Üblich sind Tagessätze zwischen 10 und 100 Euro, die mit 30 multipliziert den monatlichen Auszahlungsbetrag ergeben.

Darauf sollte man bei Vertragsschluss achten:

  • Mit dem Leistungsbetrag sollte im Pflegefall jede Pflegeform finanziert werden können, egal ob ambulant oder stationär, professionell oder von Angehörigen.
  • Ab dem Eintritt des Pflegefalls sollte die Beitragspflicht enden.
  • Eine Anpassung des vereinbarten Pflegetagegelds, die sog. Dynamisierung, sollte ohne Gesundheitsprüfung möglich sein.
  • Die Versicherung sollte dann zahlen, wenn die Pflegebedürftigkeit von der Pflegeversicherung festgestellt wurde. Die Forderung nach regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen sollte man ausschließen.

Auf jeden Fall Angebote verschiedener Anbieter vergleichen.

Pflegetagegeld mit Förderung: Pflege-Bahr

Bestimmte Pflegetagegeldtarife, sogenannte Pflege-Bahr-Versicherungen, werden mit 5 Euro monatlich vom Staat gefördert. Sie müssen gewisse Bedingungen erfüllen, z.B. darf der Gesundheitszustand keine Rolle spielen und der monatliche Beitrag muss mindestens zehn Euro betragen. Einzig entscheidend für die Beitragshöhe ist das Alter bei Vertragsabschluss.

Gerade weil die Gesundheitsprüfung entfällt, birgt der Pflege-Bahr die Gefahr stark steigender Beiträge, die zudem bei Eintritt des Pflegefalls weitergezahlt werden müssen. Außerdem sind die an einen Pflegegrad gekoppelten Leistungen vergleichsweise niedrig. Daher lohnt sich die staatlich geförderte Versicherung in der Regel nur für Erkrankte, die keine andere Versicherung abschließen können.

Pflegerentenversicherung

Bei einer Pflegerentenversicherung spart man mit seinen Beiträgen ähnlich wie bei einer Kapitallebensversicherung Geld an, das im Pflegefall in Form einer monatlichen, lebenslangen Pflegerente oder einer Einmalzahlung ausgezahlt wird. Die Leistung richtet sich bei den meisten Versicherern nach dem Pflegegrad und steht zur freien Verfügung. Sowohl der Beitrag als auch die Höhe der Leistung werden bei Vertragsbeginn festgelegt und bleiben stabil, wenn keine Dynamisierung vereinbart wird. Die Beitragszahlung endet, wenn der Pflegefall eintritt. In der Regel zahlen die Anbieter zudem eine Überschussbeteiligung aus, wenn Gewinne erwirtschaftet wurden.

Grundsätzlich liegen die Beiträge bei der Pflegerentenversicherung zwei- bis dreimal so hoch wie bei den anderen Pflegezusatzversicherungen. Von Vorteil ist, dass die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt werden kann. Zudem gehen bei Kündigung nicht alle Einzahlungen verloren – im Gegensatz zur Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung.

Pflegekostenversicherung

Wie der Name schon sagt, erstattet eine Pflegekostenversicherung im Pflegefall nur die tatsächlichen Pflegekosten, die per Rechnung nachgewiesen werden müssen – meist unter der Voraussetzung, dass ein Pflegegrad besteht und die gesetzliche Pflegeversicherung bereits gezahlt hat. Das bedeutet auch, dass häusliche Pflege durch Angehörige nicht Gegenstand der Versicherungsleistung ist. Unterkunft und Verpflegung im Heim werden von den meisten Versicherern nicht übernommen. Außerdem ist in der Regel keine Beitragsbefreiung bei Eintritt des Pflegefalls vorgesehen.

Bei Abschluss einer Pflegekostenversicherungen wird genau festgelegt, welche Pflegeleistungen unter welchen Bedingungen von der Versicherung abgedeckt sind und welche nicht.
Dabei gibt es zwei Tarifmodelle:

  1. Der Eigenanteil wird zu einem vereinbarten Prozentsatz von der Versicherung übernommen. Liegt dieser unter 100 Prozent, muss der Versicherte die Differenz zuzahlen.
  2. Die Versicherung übernimmt den Eigenanteil bis zu einem festgelegten Betrag.

Fazit: Lohnt sich eine private Pflegezusatzversicherung?

Das Risiko, einmal selbst pflegebedürftig zu werden, ist allein deshalb hoch, weil die Lebenserwartung immer weiter steigt. Bisher deckt die soziale Pflegeversicherung nur einen (geringen) Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab, und ob sich das System ändern wird, ist ungewiss. Ein Pflegefall bedeutet also in der Regel eine finanzielle Belastung, die unter Umständen das gesamte Vermögen und damit das potenzielle Erbe für die Nachkommen auffrisst. Eine Pflegezusatzversicherung kann das verhindern. Allerdings steigen die Entgelte in Pflegeheimen und die Kosten für die ambulante Versorgung nach wie vor sehr stark an. Die Erhöhungen werden im aktuellen Pflegesystem fast ausschließlich durch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen getragen. Es ist also unmöglich vorauszusagen, wie teuer die eigene Pflege sein wird und realistisch vorzusorgen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist als Verbraucherschutzverband aktiv, um das zu ändern. Mehr hierzu finden Sie hier.

Um zu entscheiden, ob und welche private Pflegeversicherung sinnvoll ist, sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Welche Form der Betreuung wünsche ich mir – ambulant oder stationär?
  • Mit welcher Rente kann ich rechnen, wie viel Vermögen habe ich?
  • Welche Geldquellen gibt es für den Pflegefall, z.B. eine Immobilie?
  • Kann ich mein Vermögen am Lebensende aufbrauchen oder möchte ich etwas vererben?
  • Möchte bzw. werde ich Unterstützung von Angehörigen in der Pflege bekommen?
  • Kann ich mir eine private Pflegeversicherung mit steigenden Beiträgen überhaupt leisten?

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