Pflegeschutzbund e. V.

Heimaufsichtsberichte in Sachsen

In Sachsen werden die Pflegeheime jährlich von der Heimaufsicht geprüft. Leider ist eine Veröffentlichung der Prüfberichte weder für Beiräte oder Bewohner:innen vorgesehen noch für Interessenten oder die allgemeine Öffentlichkeit. Sachsen gehört damit zu den besonders wenig transparenten Bundesländern, was die Pflegequalität betrifft.

Übersicht: Veröffentlichung & Einsichts­rechte

Beirat
Bewohner
Interessent
Öffentlichkeit
Internet
-
-
-
-
keine Veröffentlichung

Gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Heimaufsichts­berichte in Sachsen

Hier ein Auszug aus dem Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) mit den entsprechenden Paragrafen zu den Heimaufsichtsberichten im Wortlaut.

§ 9 Qualitätssicherung
(1) Die zuständige Behörde überwacht die stationären Einrichtungen durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen. Die Prüfungen werden in der Regel unangemeldet durchgeführt und können jederzeit erfolgen. […]
(4) Die zuständige Behörde nimmt in jeder stationären Einrichtung im Jahr grundsätzlich mindestens eine Prüfung vor […] Die zuständige Behörde kann Prüfungen in größeren Abständen als nach Satz 1 vornehmen, soweit eine stationäre Einrichtung durch den MDK oder durch von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellte Sachverständige geprüft worden ist… Anmerkung: keine Veröffentlichung erwähnt

SächsBeWoG, Sachsen

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