Heimaufsichtsberichte in Niedersachsen
In Niedersachsen werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis zwei Jahre überprüft. Eine Veröffentlichung ist noch nicht einmal für Beiräte oder Bewohner:innen geplant, geschweige denn für Interessenten oder die Allgemeinheit. Niedersachsen ist damit eines der am wenigsten transparenten Bundesländer hinsichtlich der Heimaufsichtsberichte.
Übersicht: Veröffentlichung & Einsichtsrechte
Beirat |
Bewohner |
Interessent |
Öffentlichkeit |
Internet |
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keine Veröffentlichung
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Gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte in Niedersachsen
Hier ein Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) mit den entsprechenden Paragrafen zu den Heimaufsichtsberichten im Wortlaut.
§ 9 Prüfungspflichten und -befugnisse der Behörden…
(1) Zur Feststellung , ob die Anforderungen […] erfüllt werden, führen die Heimaufsichtsbehörden in den Heimen wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen durch. Angemeldete und unangemeldete Prüfungen sind jederzeit möglich […]
(3) Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal jährlich. Sie kann die Prüfungsabstände bis zu zwei Jahren ausdehnen, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst […] geprüft worden ist.
Anmerkung: keine Veröffentlichung erwähnt