Pflegeschutzbund e. V.

Heimaufsichtsberichte in Niedersachsen

In Niedersachsen werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis zwei Jahre überprüft. Eine Veröffentlichung ist noch nicht einmal für Beiräte oder Bewohner:innen geplant, geschweige denn für Interessenten oder die Allgemeinheit. Niedersachsen ist damit eines der am wenigsten transparenten Bundesländer hinsichtlich der Heimaufsichtsberichte.

Übersicht: Veröffentlichung & Einsichts­rechte

Beirat
Bewohner
Interessent
Öffentlichkeit
Internet
-
-
-
-
keine Veröffentlichung

Gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Heimaufsichts­berichte in Niedersachsen

Hier ein Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) mit den entsprechenden Paragrafen zu den Heimaufsichtsberichten im Wortlaut.

§ 9 Prüfungspflichten und -befugnisse der Behörden…
(1) Zur Feststellung , ob die Anforderungen […] erfüllt werden, führen die Heimaufsichtsbehörden in den Heimen wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen durch. Angemeldete und unangemeldete Prüfungen sind jederzeit möglich […]
(3) Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal jährlich. Sie kann die Prüfungsabstände bis zu zwei Jahren ausdehnen, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst […] geprüft worden ist.

Anmerkung: keine Veröffentlichung erwähnt

NuWG, Niedersachsen

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