Pflegeschutzbund e. V.

Heimaufsichtsberichte in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht jährlich geprüft. Die Berichte müssen am Schwarzen Brett des Heimes aushängen. Die Bewohner:innen (und damit auch die Beiräte) können also die Berichte lesen und ggf. abfotografieren. Dasselbe gilt für Interessenten, die sich bereits in Verhandlungen mit einem Heim befinden. Eine Kurzfassung der Berichte, die nicht sehr ergiebig ist, ist im Internet verfügbar.

Übersicht: Veröffentlichung & Einsichts­rechte

Beirat
Bewohner
Interessent
Öffentlichkeit
Internet
-
Aushang
Aushang
nur "wesentliche Ergebnisse"
teilweise Veröffentlichung

Gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Heimaufsichts­berichte in Mecklenburg-Vorpommern

Hier ein Auszug aus den Mecklenburg-Vorpommerischen Einrichtungsqualitätsgesetz (EQG M-V) mit den entsprechenden Paragrafen zu den Heimaufsichtsberichten im Wortlaut.

§ 8 Qualitätsüberwachung
(1) Die zuständige Behörde […] prüft jede Einrichtung mindestens einmal im Jahr. Die Prüfungen werden unangemeldet oder angemeldet durchgeführt und können jederzeit erfolgen.

§ 13 Beratung und Verbraucherschutz […]
(3) Die zuständige Behörde veröffentlicht […] die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen nach § 8 kostenfrei im Internet sowie in anderer geeigneter Form. In Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 und 2 sind diese Ergebnisse durch einen für Bewohnerschaft und Besucher gut sichtbaren Aushang zu veröffentlichen.

EQG, Mecklenburg-Vorpommern

Das könnte Sie auch interessieren

Überwachungskameras im Heim

Überwachungskamera im Heim Im öffentlichen Bereich gehören sie fast schon zum Standard, in den stationären Einrichtungen halten sie mehr und mehr Einzug: Überwachungskameras. Die Technik

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de

BIVA-Logo mobil

Rechtsberatung zu Pflege- und Heimrecht.

  Beratung zu Pflege- und Heimrecht