Heimaufsichtsberichte in Hamburg
In Hamburg werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis zwei Jahre geprüft. Eine besondere Veröffentlichung für Beiräte, Bewohner:innen oder Interessenten ist nicht vorgesehen. Stattdessen können „wesentliche Ergebnisse“ für die gesamte Stadt veröffentlicht werden. Hamburg kennt daneben noch eine Befragung der Angehörigen. Auch diese Ergebnisse, die interessante Informationen für Heimsuchende enthalten, sollten eigentlich veröffentlicht werden. Dies ist aber zurzeit ausgesetzt. Hamburg ist damit eines der am wenigsten transparenten Bundesländer hinsichtlich der Heimaufsichtsberichte.
Übersicht: Veröffentlichung & Einsichtsrechte
Beirat |
Bewohner |
Interessent |
Öffentlichkeit |
Internet |
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wesentliche Ergebnisse
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Pflegekompass; zur Zt. ausgesetzt
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Gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte in Hamburg
Hier ein Auszug aus dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) mit den entsprechenden Paragrafen zu den Heimaufsichtsberichten im Wortlaut.
§ 30 Prüfungen
(1) Die Einhaltung der Anforderungen nach diesem Gesetz wird von der zuständigen Behörde nach folgender Maßgabe überprüft:
[…] 2. Wohneinrichtungen werden anlassbezogen und regelhaft einmal pro Kalenderjahr umfassend (Regelprüfung) unangemeldet überprüft, erstmalig spätestens drei Monate nach der Betriebsaufnahme; nach zwei aufeinander folgenden Regelprüfungen ohne wesentliche Beanstandung verlängert sich der Zeitraum bis zur nächsten Regelprüfung auf zwei Jahre;
§ 31 Veröffentlichung von Strukturmerkmalen, Prüf-, und Befragungsergebnissen von Wohneinrichtungen Die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen von Wohneinrichtungen […] werden von der Behörde zeitnah und in verständlicher, übersichtlicher und vergleichbarer Form veröffentlicht.[…] Die Informationen nach Satz 1 können einrichtungsbezogen oder zusammengefasst für die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg veröffentlicht werden.