BIVA-Stellungnahmen und Positionen
Der BIVA-Pflegeschutzbund nimmt laufend zu aktuellen Gesetzesvorhaben des Bundes und der Länder Stellung, die die Lage und Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen betreffen. Die BIVA vertritt dabei konsequent die Interessen der Betroffenen, die sich fremder Hilfe und Pflege anvertrauen.
Hier finden Sie alle Stellungnahmen der letzten Jahre:
Nordrhein-Westfalen: Stellungnahme zum Rahmenprüfkatalog
Stellungnahme zum Rahmenprüfkatalog nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW; AG 17. zum Dokument
Bund: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Kassen zu Betreuungskräften nach § 45c
Stellungnahme zum Entwurf der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten (§ 45c Abs. 6
Niedersachsen: Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes
Anmerkungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes. zum Dokument
Bund: Stellungnahme Änderungen des SGB XI
Anmerkungen zum Referentenentwurf des Bundes für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XII (Leistungsausweiterung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds, 5.SGB XI-ÄndG). zum Dokument
Nordrhein-Westfalen: Stellungnahme zum Rahmenprüfkatalog
Stellungnahme zum Rahmenprüfkatalog nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW; AG 17. zum Dokument
Bund: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Kassen zu Betreuungskräften nach § 45c
Stellungnahme zum Entwurf der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten (§ 45c Abs. 6
Niedersachsen: Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes
Anmerkungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes. zum Dokument
Bund: Stellungnahme Änderungen des SGB XI
Anmerkungen zum Referentenentwurf des Bundes für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XII (Leistungsausweiterung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds, 5.SGB XI-ÄndG). zum Dokument
