Pflegeschutzbund e. V.

OLG Koblenz: Versicherungskündigung bei vorgetäuschter Pflegebedürftigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil vom 14. November 2008 (Az.: 10 U 592/07) bestätigt, dass das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit zur fristlosen Kündigung einer privaten Pflegeversicherung berechtigt. Dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten. Das OLG wies die Klage eines privat Pflegeversicherten ab, der nach einem Unfall aufgrund verschiedener Untersuchungen wegen eines psychischen Leidens als pflegebedürftig in der Pflegestufe II eingestuft worden war. Im Rahmen eines Höherstufungsantrages kamen der Versicherung Bedenken, ob der Kläger seine Pflegebedürftigkeit nicht nur vortäusche. Schließlich zeige er im Alltag kein „abnormales“ Verhalten. Eine erneute Untersuchung bestätigte nach Meinung der Versicherung ihren Verdacht. Sie kündigte daher den Pflege- und auch den Krankenversicherungsvertrag fristlos, zu Recht, wie die Richter befanden.

Dateien:
olg_koblenz_10_u_592-07_kdgg_pflegeversicherung_wg_taeuschung_-_51k

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de