Pflegeschutzbund e. V.

OLG Koblenz: Versicherungskündigung bei vorgetäuschter Pflegebedürftigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil vom 14. November 2008 (Az.: 10 U 592/07) bestätigt, dass das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit zur fristlosen Kündigung einer privaten Pflegeversicherung berechtigt. Dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten. Das OLG wies die Klage eines privat Pflegeversicherten ab, der nach einem Unfall aufgrund verschiedener Untersuchungen wegen eines psychischen Leidens als pflegebedürftig in der Pflegestufe II eingestuft worden war. Im Rahmen eines Höherstufungsantrages kamen der Versicherung Bedenken, ob der Kläger seine Pflegebedürftigkeit nicht nur vortäusche. Schließlich zeige er im Alltag kein „abnormales“ Verhalten. Eine erneute Untersuchung bestätigte nach Meinung der Versicherung ihren Verdacht. Sie kündigte daher den Pflege- und auch den Krankenversicherungsvertrag fristlos, zu Recht, wie die Richter befanden.

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olg_koblenz_10_u_592-07_kdgg_pflegeversicherung_wg_taeuschung_-_51k

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