Pflegeschutzbund e. V.

OLG Frankfurt stärkt Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bei lebensverlängernden Maßnahmen und Angehörigen als Betreuer

In einem Beschlus vom 8. Juni 2006 (Az. 20 W 52/06) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu der Frage Stellung genommen, ob ein Angehöriger, der seine Zustimmung zu lebensverlängernden Maßnahmen für einen Pflegebedürftigen verweigert als Betreuer des Pflegebedürftigen ungeeignet ist.
Das Gericht hat dies nicht prinzipiell verneint. Es hat entschieden, dass vielmehr ausschlaggebend ist, ob diese Entscheidung dem Willen der pflegebedürftigen Person entspricht.
Eine Frau hatte die Zustimmung zur künstlichen Ernährung ihrer pflegebedürftigen Mutter verweigert. Das Amtsgericht Darmstadt hatte daraufhin die Bestellung der Frau zur Betreuerin der Mutter abgelehnt. Sie sei als Betreuerin ungeeignet, da sie ihre Mutter verhungern lassen wolle, so die richterliche Begründung. Stattdessen wurde ein Berufsbetreuer bestellt. Anders urteilte das Landgericht Darmstadt und ließ die Frau als Betreuerin zu. Das OLG Frankfurt bestätigte diese Auffassung. Beide Gerichte hielten es für erforderlich, dass bei der Auswahl eines Betreuers verwandtschaftliche und persönliche Beziehung Berücksichtigung finden. Das Wohl eines Betreuten sei nicht gefährdet, wenn ein Betreuer entsprechend dem Willen des Pflegebedürftigen lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt.

Dateien:
OLG_Ff-M_20w052-06lebensverlMass_Betreuerbestllung.pdf

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de