Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden ( Urteil vom 2.3.2006, Az. 1-8 U 163/04), dass bei der Pflegestufe III der Vertrag zur stationären Unterbringung nicht die ständige Beaufsichtigung und Fixierung beinhaltet. Stürzt ein Patient, muss dem Personal nachgewiesen werden, dass in diesem Moment ein pflegerisches Versagen den Sturz begünstigt hat. Der im Februar 2005 veröffentlichte Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege (D.NQP) geht davon aus, dass freiheitsentziehende Maßnahmen wie die Fixierung an das Bett oder an den Sitzmöbeln unbedingt vermieden werden sollte. (vgl. BGH Urt. v. 18.12.1990 – VI ZR 169/90).
Bewohner eines Viersener Pflegeheims muss rückwirkende Investitionskosten nicht zahlen
Erfolgreicher Einsatz des BIVA-Pflegeschutzbundes Viersen/Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat erneut erfolgreich die Rechte von Pflegebedürftigen durchgesetzt. Ein Bewohner der vollstationären Pflegeeinrichtung Seniorenzentrum Haus Greefsgarten muss die



