Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden ( Urteil vom 2.3.2006, Az. 1-8 U 163/04), dass bei der Pflegestufe III der Vertrag zur stationären Unterbringung nicht die ständige Beaufsichtigung und Fixierung beinhaltet. Stürzt ein Patient, muss dem Personal nachgewiesen werden, dass in diesem Moment ein pflegerisches Versagen den Sturz begünstigt hat. Der im Februar 2005 veröffentlichte Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege (D.NQP) geht davon aus, dass freiheitsentziehende Maßnahmen wie die Fixierung an das Bett oder an den Sitzmöbeln unbedingt vermieden werden sollte. (vgl. BGH Urt. v. 18.12.1990 – VI ZR 169/90).
FG Köln: Kinder können Kosten für Unterbringung der Eltern im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen
Aufwendungen für die Unterbringung von Angehörigen des Steuerpflichtigen in einem Altenpflegeheim können als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn die anfallenden



