Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Urteil vom 01.06.2006 (Az. 4 U 68/05) Stellung genommen zur Haftung des Heimes bei Stürzen, bei denen eine Pflegekraft anwesend war. Kommt eine Bewohnerin eines Altenpflegeheimes, die ein sehr hohes Sturzrisiko aufweist, am Ende einer Mobilisierungsmaßnahme in Gegenwart einer Pflegerin zu Fall, hat die Pflegekraft auch dann den Sturz fahrlässig verursacht (und damit das Heim zu haften), wenn sie die Patientin „nur einen kurzen Augenblick aus den Augen gelassen“ hat.
Sozialhilfe und Sparguthaben
Bei Überschreitung des Vermögensfreibetrags aufgrund vorhandenen Sparguthabens und/oder Rückkaufwerten von Bausparverträgen und/oder Lebensversicherungen besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem Urteil