Pflegeschutzbund e. V.

Oberlandesgericht Zweibrücken zu Stürzen bei Anwesenheit einer Pflegekraft

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Urteil vom 01.06.2006 (Az. 4 U 68/05) Stellung genommen zur Haftung des Heimes bei Stürzen, bei denen eine Pflegekraft anwesend war. Kommt eine Bewohnerin eines Altenpflegeheimes, die ein sehr hohes Sturzrisiko aufweist, am Ende einer Mobilisierungsmaßnahme in Gegenwart einer Pflegerin zu Fall, hat die Pflegekraft auch dann den Sturz fahrlässig verursacht (und damit das Heim zu haften), wenn sie die Patientin „nur einen kurzen Augenblick aus den Augen gelassen“ hat.

Dateien:
OLG_Zweibruecken_4_U_68-05_Sturzgefahr_04.pdf

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