Pflegeschutzbund e. V.

Oberlandesgericht München: Ans Bett gurten verlangt eine genaue Prüfung

Patienten in Pflegeheimen dürfen für die Nachtruhe auch bei hoher Sturzgefahr nicht ohne zwingenden Grund ans Bett gegurtet werden. Dasselbe gilt für das Anbringen von Bettgittern. (Az. 33 Wx 115/05) Das OLG München entschied weiter, dass im konkreten Fall geprüft werden muß, ob es eine „weniger freiheitseinschränkende Alternative“ gibt. Das Oberlandesgericht München (OLG) zeigte die Möglichkeit auf, daß derartige Patienten beispielsweise in einem so genannten Bettnest (wobei Matratzen auf dem Boden liegen, umringt von Polstern) schlafen können.

Dateien:
OLG_Mue_33Wx115-05_Bettgurt_Bettnest.pdf

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