Pflegeschutzbund e. V.

Oberlandesgericht Frankfurt: Dauerüberwachung von Heimbewohnern nicht zumutbar

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main entschied (Az.: 1 U 102/04), sind Pflegeheimbetreiber nicht zu einer dauernden Überwachung sehr gebrechlicher Bewohner verpflichtet. Zwar sei der Träger eines Alten- und Pflegeheims verpflichtet, die Bewohner vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen. Ihm dürfe aber organisatorisch und wirtschaftlich nichts Unmögliches zugemutet werden, wie etwa eine umfassende Betreuung rund um die Uhr. Die Bereitstellung einer Pflegekraft zur ständigen Überwachung sei schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten, so die Richter. Eine Besuchsfrequenz von 30 Minuten sei nicht zu beanstanden.

Dateien:
OLG_Frank-M_1_U_102-04_Sturzprophylaxe_Heimhaftung.pdf

Das könnte Sie auch interessieren

Sturz im Pflegeheim – und nun?

Es kommt immer wieder vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der Pflegeheim-Räumlichkeiten stürzen. Stürze lassen sich nicht grundsätzlich vermeiden und gehören zur Gefahr des Alltags,

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de