Das OLG Dresden hat entschieden (Az.: 2 U 753/04), dass bei Stürzen die Arbeit nach aktuellem Wissensstand vor einer Haftung der Einrichtung schützt. Leitsätze: 1. Heimträger sind verpflichtet, zum Schutz von sturzgefährdeten Heimbewohnern Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei sind allerdings das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Heimbewohners zu beachten. 2. Bei der Intensität der mit dem Heimbewohner zur Abwendung von Sturzgefahren zu führenden Beratungsgespräche kommt den Pflegekräften ein Beurteilungsspielraum zu.
Landessozialgericht NRW: Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse für maximal vier Wochen im Jahr (anteilig) übernommen
Mit einem Urteil vom 6.3. 2008 (Az.: L 2 KN 235/07 P) hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) bekräftigt, was so schon im Gesetz steht: Kurzzeitpflegekostenerstattung



