Pflegeschutzbund e. V.

Neues Urteil zu Fixierungen

Fixierungsmaßnahmen müssen grundsätzlich ausdrücklich genehmigt und fachgerecht durchgeführt werden.

Entsprechend urteilte das Amtsgericht München. Die Tochter einer demenzkranken Frau entdeckte an den Handgelenken ihrer in einem Pflegeheim lebenden Mutter Wunden durch eine zu enge Fixierung mittels Mullbinden. Sie dokumentierte die Verletzung per Foto und holte ihre Mutter nach Hause. Die Begleichung der ausstehenden letzten Pflegerate in Höhe von 1.773,20 € unterließ die Tochter, weshalb das Heim auf Zahlung klagte.
Das AG München wies die Zahlungsklage ab und rechnete diese gegen das fällige Schmerzensgeld auf. Das Gericht beurteilte die Verletzung einer hilflosen Pflegeperson infolge unerlaubter Fesselung als gravierend. Die Bewohnerin litt an Demenz mit Kontrollverlust über die Gliedmaßen. Verabreichte Neuroleptika beruhigten sie nicht, sondern erregten sie noch zusätzlich. Die Tochter als Betreuerin wurde weder über die Medikation noch die folgenschwere Fixierung unterrichtet.
Urteil AG München, Az. 155 C 15140/09

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de