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LAG München: Beleidigung von Bewohnern rechtfertigt außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft

Das Landesarbeitsgericht München (LAG) hat in einem Urteil vom 8. August 2007 (Az. 11 Sa 496/06) die fristlose und außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft durch den Heimträger bestätigt. Die Mitarbeiterin hatte mehrfach Bewohner zynisch herabgewürdigt. So habe sie z.B. eine Frau, die eingekotet war, gefragt, ob sie eine „hochgebildete Frau oder ein Schwein sei.“ Auch habe sie andere Bewohnerinnen als „alte Pissau“ oder „Dreckschwein“ bezeichnet. Dem Heimträger war dadurch die Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar, so die Richter.

Dateien:
LAG_Muenchen_11Sa_496_06_Kdgg_wg_Beleidigung_von_Bewohnern_-_85k.pdf

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