Verlangt der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt, dass die künstliche Ernährung des einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim in diesem Fall dem nicht den Heimvertrag entgegensetzen, genausowenig wie die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals.
(Az.: XII ZR 177/03) Dateien:
BGH_XIIZR177-03_Patientenwille_kuenstliche_Ernaehrung.pdf
BVerfG: Ärztliche Zwangsmaßnahmen nicht ausnahmslos an Krankenhausaufenthalt gebunden
Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen außer in Krankenhäusern auch in der Einrichtung, in der sich der Betroffene aufhält, durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Einrichtung



