Pflegeschutzbund e. V.

Bundesgerichtshof: Pflegeheime dürfen sich nicht über den Patientenwillen hinwegsetzen

Verlangt der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt, dass die künstliche Ernährung des einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim in diesem Fall dem nicht den Heimvertrag entgegensetzen, genausowenig wie die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals.
(Az.: XII ZR 177/03)
Dateien:
BGH_XIIZR177-03_Patientenwille_kuenstliche_Ernaehrung.pdf

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de