Verlangt der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt, dass die künstliche Ernährung des einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim in diesem Fall dem nicht den Heimvertrag entgegensetzen, genausowenig wie die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals.
(Az.: XII ZR 177/03) Dateien:
BGH_XIIZR177-03_Patientenwille_kuenstliche_Ernaehrung.pdf
Tochter muss bei fehlendem Nachweis der Leistungsunfähigkeit zahlen
Eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, hat sich an den Heimkosten der Mutter zu beteiligen, beschloss das Oberlandesgericht