Verlangt der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt, dass die künstliche Ernährung des einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim in diesem Fall dem nicht den Heimvertrag entgegensetzen, genausowenig wie die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals.
(Az.: XII ZR 177/03) Dateien:
BGH_XIIZR177-03_Patientenwille_kuenstliche_Ernaehrung.pdf
Neue Broschüre „Das Heimentgelt in NRW“ erschienen
Bonn. Was kostet ein Platz im Pflegeheim und welche staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Darüber informiert eine neue Broschüre der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen