Pflegeschutzbund e. V.

BSG: Erhöhung der Pflegesätze muss plausibel sein

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) müssen Pflegeheime ihre Kosten plausibel darlegen. Sonst können sie von den Pflegekassen oder Sozialämtern keine höheren Sätze verlangen, entschied der 3. Senat des BSG am 29. Januar. (Az.: B 3 P 6/08 KR R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 9/08 R, B 3 P 9/07 R). Eine leistungsgerechte Vergütung soll mithilfe eines zweistufigen Verfahrens ermittelt werden. Danach habe zunächst eine Plausibilitätsprüfung der vom Heimträger für den bevorstehenden Pflegesatzzeitraum prognostisch geltend gemachten einzelnen Kostenansätze zu erfolgen. Anschließend soll durch einen externen Vergleich der geforderten Pflegesätze mit den Pflegesätzen vergleichbarer Pflegeheime aus der Region die Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Das Gericht überprüfte in fünf Revisionsverfahren Entscheidungen von Schiedsstellen, durch die Pflegevergütungen mittels Schiedsspruch festgesetzt worden waren. Mehr lesen Sie in einer Pressemitteilung des BSG.

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