Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung (im Streit über die Höhe einer Betreuervergütung, Beschluss vom 23. Januar 2008, Az. XII ZB 176/07) klargestellt, dass eine Unterbringung in einer Pflegefamilie grundsätzlich nicht einem Heimaufenthalt gleich zu setzen ist. Eine Ausnahme kann es nur geben, wenn ein Heimträger den Aufenthalt organisiert und kontrolliert.
Dateien:
BGH_XII_ZB_176-07_Pflegefamilie_ist_kein_Heim_-_92_k.pdf