Wäscheversorgung im Heim
Wäscheversorgung im Heim Bei der Wäsche muss man zunächst einmal unterscheiden zwischen den persönlichen Bekleidungsstücken und der sogenannten Flachwäsche. Zu den persönlichen Bekleidungsstücken zählt die
Das deutsche Pflegesystem setzt sich aus verschiedenen Bausteinen und Pflegeleistungen zusammen – und es ist kompliziert. Ein Überblick.
Vollmachten und Verfügungen sind wichtige Dokumente. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird.
Die meisten Menschen wollen zu Hause gepflegt werden. Sie können dann entweder von Laien oder von professionellen Pflegediensten versorgt werden.
Im „Mikrokosmos Heim“ gibt es viel zu beachten. Hier finden Sie umfangreiche Informationen dazu.
Nicht für jeden ist das Pflegeheim die richtige Wohnform bei Pflegebedürftigkeit. Diese Alternativen gibt es.
Verbraucherschutz ist im Pflegebereich noch nicht angekommen. Das erklärte Ziel des BIVA-Pflegeschutzbundes, ist es, dies zu ändern.
Hier finden Sie Adressen, Gesetze, Urteile und weitere Informationen.
Wäscheversorgung im Heim Bei der Wäsche muss man zunächst einmal unterscheiden zwischen den persönlichen Bekleidungsstücken und der sogenannten Flachwäsche. Zu den persönlichen Bekleidungsstücken zählt die
Hausrecht in Heimen Die Bezeichnung „Hausrecht“ wird oft als Ausdruck für die Kontrollrechte des Einrichtungsträgers verstanden, der gewissermaßen als „Herr im Haus“ bestimmt, wer sich
Wohnraumüberlassung und Verpflegung Frau Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin bei der BIVA e.V., leitete die Arbeitsgruppe 1. In dieser Gruppe beschäftigten sich die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Fragen
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 25.09.2013 könnte in einigen Einrichtungen zu Problemen bei der Versorgung insbesondere nicht mobiler Bewohner mit Medikamenten führen. Gerade
Das in unserer Ausgabe 08-2013 vorgestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Wäschekennzeichnung als Regelleistung war bei unseren Lesern auf großes Interesse gestoßen. Geklagt hatte seinerzeit
Die in einem Pflegeheim vom Träger erbrachte Wäschekennzeichnung stellt eine vom Pflegeentgelt umfasste Regelleistung und keine gesondert zu vergütende Zusatzleistung im Sinne des § 88
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Urteil vom 13.12.2005 (Az: 4 B 886/04) fest gestellt, dass die Barbetrags- oder Taschengeldverwaltung vom Heim zu tragen sei.
Der BGH hat entschieden (Az.: III ZR 400/04), dass es zur Gewährung und Berechnung von Zusatzleistungen in Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung einer vorherigen schriftlichen
Mit der schon etwas älteren Entscheidung vom 07.10.2003 (Az. 4 K 1198/03) ordnete das Gericht die Einzelzimmerzuschläge (in diesem besonderen Fall) den Komfort (-Zusatz)-Leistungen zu,
Wäscheversorgung im Heim Bei der Wäsche muss man zunächst einmal unterscheiden zwischen den persönlichen Bekleidungsstücken und der sogenannten Flachwäsche. Zu den persönlichen Bekleidungsstücken zählt die
Hausrecht in Heimen Die Bezeichnung „Hausrecht“ wird oft als Ausdruck für die Kontrollrechte des Einrichtungsträgers verstanden, der gewissermaßen als „Herr im Haus“ bestimmt, wer sich
Wohnraumüberlassung und Verpflegung Frau Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin bei der BIVA e.V., leitete die Arbeitsgruppe 1. In dieser Gruppe beschäftigten sich die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Fragen
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 25.09.2013 könnte in einigen Einrichtungen zu Problemen bei der Versorgung insbesondere nicht mobiler Bewohner mit Medikamenten führen. Gerade
Das in unserer Ausgabe 08-2013 vorgestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Wäschekennzeichnung als Regelleistung war bei unseren Lesern auf großes Interesse gestoßen. Geklagt hatte seinerzeit
Die in einem Pflegeheim vom Träger erbrachte Wäschekennzeichnung stellt eine vom Pflegeentgelt umfasste Regelleistung und keine gesondert zu vergütende Zusatzleistung im Sinne des § 88
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Urteil vom 13.12.2005 (Az: 4 B 886/04) fest gestellt, dass die Barbetrags- oder Taschengeldverwaltung vom Heim zu tragen sei.
Der BGH hat entschieden (Az.: III ZR 400/04), dass es zur Gewährung und Berechnung von Zusatzleistungen in Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung einer vorherigen schriftlichen
Mit der schon etwas älteren Entscheidung vom 07.10.2003 (Az. 4 K 1198/03) ordnete das Gericht die Einzelzimmerzuschläge (in diesem besonderen Fall) den Komfort (-Zusatz)-Leistungen zu,
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Rechtsberatung zu Pflege- und Heimrecht.
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