Pflegeschutzbund e. V.

Vorsorge

Vorsorge

Übersicht Vorsorge Vorsorge­vollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine Person für die Zukunft festlegen, wer im eigenen Sinne rechtliche oder medizinische Entscheidungen treffen darf. Hier weiterlesen

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Pflegeberatung: Ein Überblick

Die Pflege­beratungs­landschaft in Deutschland: Ein Überblick Das Wichtigste in Kürze Jede/r Pflegebedürftige hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung die Kranken- bzw. Pflegekassen sind hierfür die

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Keine Vollmacht: Und nun?

Wenn ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung plötzlich in eine gesundheitlich kritische Situation gerät, welche die Entscheidungsfähigkeit aushebelt, müssen Dritte im Sinne des

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Verbraucherschutzgesetz WBVG

Verbraucher­schutz­gesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen

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