Kündigungen und Hausverbote in Pflegeheimen häufen sich
Bonn. In der Beratungstätigkeit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) fiel im vergangenen Jahr die steigende Zahl von Hausverboten und Kündigungen in
Bonn. In der Beratungstätigkeit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) fiel im vergangenen Jahr die steigende Zahl von Hausverboten und Kündigungen in
Eine Kündigung der Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die sich auf eine – zulässige – Strafanzeige eines Betreuers oder Angehörigen gegen die Einrichtung stützt, ist unwirksam. Dies
Unser Mitglied Cindy Krause hat für uns ihren Fall zusammengefasst, den wir in unserem Beratungsdienst über Wochen begleitet haben. Frau Krause ist die Betreuerin eines
Lebt eine pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung, sollte das Verhältnis aller Beteiligten im Idealfall von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Die Angehörigen möchten darauf vertrauen,
Auch wenn man mit der Betreuung und Pflege in der eigenen Einrichtung sehr zufrieden ist, sollte man z.B. die Bezugspflegekraft nicht mit einem großzügigen „Weihnachtsgeld“
Abonnieren Sie unseren Newsletter! Die BIVA veröffentlicht fünfmal im Jahr einen E-Mail-Newsletter, die BIVA-Informationen. Aktuelle Informationen und Hintergründe rund um die Themen „Pflege“, „Recht“ und
Urteile und Gesetze 1974 wurde erstmals das Leben der Menschen in Heimen durch ein Gesetz, das Heimgesetz (HeimG) bundeseinheitlich geregelt. Das Heimgesetz sollte den Bewohnern und
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Entgelterhöhung im Pflegeheim Die wichtigsten Fragen Übersicht über den zeitlichen Ablauf Wie sieht eine Erhöhungsmitteilung aus? Was sagt die Rechtsprechung dazu? Wann müssen die Bewohnerinnen
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
Bonn. In der Beratungstätigkeit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) fiel im vergangenen Jahr die steigende Zahl von Hausverboten und Kündigungen in
Eine Kündigung der Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die sich auf eine – zulässige – Strafanzeige eines Betreuers oder Angehörigen gegen die Einrichtung stützt, ist unwirksam. Dies
Unser Mitglied Cindy Krause hat für uns ihren Fall zusammengefasst, den wir in unserem Beratungsdienst über Wochen begleitet haben. Frau Krause ist die Betreuerin eines
Lebt eine pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung, sollte das Verhältnis aller Beteiligten im Idealfall von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Die Angehörigen möchten darauf vertrauen,
Auch wenn man mit der Betreuung und Pflege in der eigenen Einrichtung sehr zufrieden ist, sollte man z.B. die Bezugspflegekraft nicht mit einem großzügigen „Weihnachtsgeld“
Abonnieren Sie unseren Newsletter! Die BIVA veröffentlicht fünfmal im Jahr einen E-Mail-Newsletter, die BIVA-Informationen. Aktuelle Informationen und Hintergründe rund um die Themen „Pflege“, „Recht“ und
Urteile und Gesetze 1974 wurde erstmals das Leben der Menschen in Heimen durch ein Gesetz, das Heimgesetz (HeimG) bundeseinheitlich geregelt. Das Heimgesetz sollte den Bewohnern und
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Entgelterhöhung im Pflegeheim Die wichtigsten Fragen Übersicht über den zeitlichen Ablauf Wie sieht eine Erhöhungsmitteilung aus? Was sagt die Rechtsprechung dazu? Wann müssen die Bewohnerinnen
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?