LG Lübeck: Heim darf wegen Mietzahlungsrückständen fristlos kündigen
Erfolgt keine Zahlung des Heimentgelts, ist die Kündigung des Heimvertrages und die zwangsweise Räumung des Bewohnerzimmers rechtens. Räumungsschutz kann erst bei Durchsetzung der Zwangsräumung gewährt
