Reform der Pflegeversicherung
Pflegereform 2023 — PUEG Das Wichtigste in Kürze Am 1. Juli 2023 trat das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und
Pflegereform 2023 — PUEG Das Wichtigste in Kürze Am 1. Juli 2023 trat das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und
Reservierungsgebühren für Heimplätze sind unzulässig Karlsruhe/Bonn. In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute geklärt, dass ein Pflegeheimbetreiber keine Gebühr für die Zeit vor
Bonn. Viele Pflegeheimbewohner*innen erhalten seit Beginn der Corona-Beschränkungen nicht mehr die vollen Leistungen. Versorgungs- und Pflegemängel häufen sich. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert jetzt eine pauschale Erstattung
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund macht Heimbewohnern Mut, Erhöhungen der Investitionskosten im Pflegeheim kritisch zu prüfen. Immer wieder sind die Erhöhungen durch die Heimbetreiber nicht rechtens. Der
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege Der Pflegepersonalmangel ist mittlerweile auch in der ambulanten Pflege angekommen. Immer öfter suchen Pflegebedürftige vergeblich nach einem ambulanten Pflegedienst
Heimbewohner:innen leiden besonders Gerade in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie ist der Verbraucherschutz in der Pflege ein vordringliches Thema – das zeigt der große Zulauf, den
Das Jahresmagazin 2019 des BIVA-Pflegeschutzbundes erschienen. Schwerpunkt der diesjährigen Ausgabe ist der Verbraucherschutz in der Pflege, bei dem es noch viel Verbesserungsbedarf gibt. Weiter bietet
Berlin. Die Qualität in der Altenpflege kann deutlich verbessert werden, wenn der Verbraucherschutz für Pflegebetroffene gestärkt wird. Diese These vertritt der BIVA-Pflegeschutzbund und veranstaltete dazu
BIVA-Fachtagung Verbraucherschutz | Verbraucherschutz in der Pflege | Wer darf die Medikation im Pflegeheim bestimmen? | Bestellung eines vom Betroffenen gewünschten Betreuuers
Pflegereform 2023 — PUEG Das Wichtigste in Kürze Am 1. Juli 2023 trat das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und
Reservierungsgebühren für Heimplätze sind unzulässig Karlsruhe/Bonn. In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute geklärt, dass ein Pflegeheimbetreiber keine Gebühr für die Zeit vor
Bonn. Viele Pflegeheimbewohner*innen erhalten seit Beginn der Corona-Beschränkungen nicht mehr die vollen Leistungen. Versorgungs- und Pflegemängel häufen sich. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert jetzt eine pauschale Erstattung
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund macht Heimbewohnern Mut, Erhöhungen der Investitionskosten im Pflegeheim kritisch zu prüfen. Immer wieder sind die Erhöhungen durch die Heimbetreiber nicht rechtens. Der
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege Der Pflegepersonalmangel ist mittlerweile auch in der ambulanten Pflege angekommen. Immer öfter suchen Pflegebedürftige vergeblich nach einem ambulanten Pflegedienst
Heimbewohner:innen leiden besonders Gerade in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie ist der Verbraucherschutz in der Pflege ein vordringliches Thema – das zeigt der große Zulauf, den
Das Jahresmagazin 2019 des BIVA-Pflegeschutzbundes erschienen. Schwerpunkt der diesjährigen Ausgabe ist der Verbraucherschutz in der Pflege, bei dem es noch viel Verbesserungsbedarf gibt. Weiter bietet
Berlin. Die Qualität in der Altenpflege kann deutlich verbessert werden, wenn der Verbraucherschutz für Pflegebetroffene gestärkt wird. Diese These vertritt der BIVA-Pflegeschutzbund und veranstaltete dazu
BIVA-Fachtagung Verbraucherschutz | Verbraucherschutz in der Pflege | Wer darf die Medikation im Pflegeheim bestimmen? | Bestellung eines vom Betroffenen gewünschten Betreuuers

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?