Sozialhilfeträger muss Kosten für Umzug ins Heim tragen
Muss ein Bezieher von Sozialhilfe wegen Pflegebedürftigkeit in eine Wohn- und Betreuungseinrichtung umziehen, so hat der Sozialhilfeträger auch die notwendigen Kosten für Räumung der Wohnung,
Muss ein Bezieher von Sozialhilfe wegen Pflegebedürftigkeit in eine Wohn- und Betreuungseinrichtung umziehen, so hat der Sozialhilfeträger auch die notwendigen Kosten für Räumung der Wohnung,
Eine Wohn- und Betreuungseinrichtung hat es zu unterlassen, klauselmäßige Regelungen in den Vertrag aufzunehmen, welche die Einrichtung (ohne weiteres) dazu berechtigen, im Falle einer Kündigung
Will ein in einer stationären Einrichtung lebender Empfänger von Sozialhilfe die Einrichtung wechseln, darf er dies nicht ohne Rücksprache mit dem zuständigen Sozialhilfeträger tun. Ist
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.02.2012 entschieden, dass die Kosten für eine Unterbringung in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung bei
In einem Urteil vom 10. Mai 2007 (Az.: III R 39/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die
In einem Beschluss vom 8. Februar 2007 (Az. 8 W 519/06) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass der Heimcharakter nicht dadurch entfällt, dass die
Mit Beschluss vom 12.12.2006 (Az. 10 UZ 1061/06) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Heimbetreiber für die Aufnahme in eine Einrichtung keine Bearbeitungsgebühr verlangen dürfen.
Mit Beschluss vom 12.12.2006 (Az. 10 UZ 1061/06) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass Heimbetreiber für die Aufnahme in eine Einrichtung keine Bearbeitungsgebühr verlangen
Die Betreuungspauschale ist als Kosten der Unterkunft vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, urteilte das Stuttgarter Sozialgericht (am 27.09.2006 bereits, Az. S 15 SO 6319/05).
Der Bundesgerichtshof versucht (in dieser reinen Kostenentscheidung, Az.: III ZR 293/04) eine Grenzziehung zwischen der Anwendung rein mietrechtlicher Regelungen und der des Heimgesetzes.
Muss ein Bezieher von Sozialhilfe wegen Pflegebedürftigkeit in eine Wohn- und Betreuungseinrichtung umziehen, so hat der Sozialhilfeträger auch die notwendigen Kosten für Räumung der Wohnung,
Eine Wohn- und Betreuungseinrichtung hat es zu unterlassen, klauselmäßige Regelungen in den Vertrag aufzunehmen, welche die Einrichtung (ohne weiteres) dazu berechtigen, im Falle einer Kündigung
Will ein in einer stationären Einrichtung lebender Empfänger von Sozialhilfe die Einrichtung wechseln, darf er dies nicht ohne Rücksprache mit dem zuständigen Sozialhilfeträger tun. Ist
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.02.2012 entschieden, dass die Kosten für eine Unterbringung in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung bei
In einem Urteil vom 10. Mai 2007 (Az.: III R 39/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die
In einem Beschluss vom 8. Februar 2007 (Az. 8 W 519/06) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass der Heimcharakter nicht dadurch entfällt, dass die
Mit Beschluss vom 12.12.2006 (Az. 10 UZ 1061/06) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Heimbetreiber für die Aufnahme in eine Einrichtung keine Bearbeitungsgebühr verlangen dürfen.
Mit Beschluss vom 12.12.2006 (Az. 10 UZ 1061/06) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass Heimbetreiber für die Aufnahme in eine Einrichtung keine Bearbeitungsgebühr verlangen
Die Betreuungspauschale ist als Kosten der Unterkunft vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, urteilte das Stuttgarter Sozialgericht (am 27.09.2006 bereits, Az. S 15 SO 6319/05).
Der Bundesgerichtshof versucht (in dieser reinen Kostenentscheidung, Az.: III ZR 293/04) eine Grenzziehung zwischen der Anwendung rein mietrechtlicher Regelungen und der des Heimgesetzes.

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?