Kosten der Wäschekennzeichnung müssen von den Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen nicht gezahlt werden
Der Fall: Das gegen die zuständige Aufsichtsbehörde klagende Pflegeheim bietet für die Bewohner*innen einen Wäschedienst an, bei dem auch deren persönliche Wäsche gewaschen wird. Für