Hilfe zur Pflege – Wann zahlt das Sozialamt?
Hilfe zur Pflege – Wann zahlt das Sozialamt? Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Der verbleibende
Das deutsche Pflegesystem setzt sich aus verschiedenen Bausteinen und Pflegeleistungen zusammen – und es ist kompliziert. Ein Überblick.
Die meisten Menschen wollen zu Hause gepflegt werden. Sie können dann entweder von Laien oder von professionellen Pflegediensten versorgt werden.
Im „Mikrokosmos Heim“ gibt es viel zu beachten. Hier finden Sie umfangreiche Informationen dazu.
Nicht für jeden ist das Pflegeheim die richtige Wohnform bei Pflegebedürftigkeit. Diese Alternativen gibt es.
Verbraucherschutz ist im Pflegebereich noch nicht angekommen. Das erklärte Ziel des BIVA-Pflegeschutzbundes, ist es, dies zu ändern.
Hier finden Sie Adressen, Gesetze, Urteile und weitere Informationen.
Hilfe zur Pflege – Wann zahlt das Sozialamt? Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Der verbleibende
Hilfe zur Pflege – Wann zahlt das Sozialamt? Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Der verbleibende
Überblick: Wie finanziere ich die Pflege im Heim? Das Wichtigste in Kürze Pflege kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche Die Pflegekosten setzten sich
Bereits jetzt ist der monatliche Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz auf einem Niveau, das sich viele Pflegebedürftige nicht mehr oder noch geradeso leisten
Entgelterhöhungen: Was ist die Rolle des Heimbeirats? Das Wichtigste in Kürze Eine der wichtigsten Aufgaben des Heimbeirats ist die Mitwirkung bei Entgelterhöhungen. Dabei gibt er
Suche zurücksetzen Es gibt mehr als 25.000 stationäre Einrichtungen (Pflegeheime) und ambulante Pflegedienste in Deutschland. Finden Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe, indem Sie entweder
Verbraucherschutz im Heim durch starke Bewohnervertretungen Der Verbraucherschutz im Pflegeheim muss besser werden! BIVA-Forderung 11/11 In Pflegeeinrichtungen leben überwiegend Menschen, die gesundheitlich stark eingeschränkt sind
Gleiche Preise für gleiche Leistung – unabhängig vom Kostenträger Der Verbraucherschutz im Pflegeheim muss besser werden! BIVA-Forderung 6/11 Im Gesetz ist zwar geregelt, dass bei
Verbraucher müssen bei Pflegeheim-Preisen und -Qualität Einfluss nehmen Der Verbraucherschutz im Pflegeheim muss besser werden! BIVA-Forderung 4/11 Die Pflegebedürftigen sind in Entgeltverhandlungen unzureichend eingebunden. Die
Pflegeheimbewohner:innen sind gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten für Pflege und Unterkunft zu beteiligen. Und sie leisten ebenfalls einen Beitrag zu den Investitionskosten des Pflegeheimes.
Hilfe zur Pflege – Wann zahlt das Sozialamt? Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Der verbleibende
Hilfe zur Pflege – Wann zahlt das Sozialamt? Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Der verbleibende
Überblick: Wie finanziere ich die Pflege im Heim? Das Wichtigste in Kürze Pflege kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche Die Pflegekosten setzten sich
Bereits jetzt ist der monatliche Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz auf einem Niveau, das sich viele Pflegebedürftige nicht mehr oder noch geradeso leisten
Entgelterhöhungen: Was ist die Rolle des Heimbeirats? Das Wichtigste in Kürze Eine der wichtigsten Aufgaben des Heimbeirats ist die Mitwirkung bei Entgelterhöhungen. Dabei gibt er
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Gleiche Preise für gleiche Leistung – unabhängig vom Kostenträger Der Verbraucherschutz im Pflegeheim muss besser werden! BIVA-Forderung 6/11 Im Gesetz ist zwar geregelt, dass bei
Verbraucher müssen bei Pflegeheim-Preisen und -Qualität Einfluss nehmen Der Verbraucherschutz im Pflegeheim muss besser werden! BIVA-Forderung 4/11 Die Pflegebedürftigen sind in Entgeltverhandlungen unzureichend eingebunden. Die
Pflegeheimbewohner:innen sind gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten für Pflege und Unterkunft zu beteiligen. Und sie leisten ebenfalls einen Beitrag zu den Investitionskosten des Pflegeheimes.
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0228-909048-44
Mo bis Do: 09.00-12.00 Uhr
Mo und Mi: 13.30-15.00 Uhr
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