Pflegebetrug: Leistungskürzungen auch rückwirkend möglich
Das Sozialamt darf Sozialhilfeleistungen rückwirkend kürzen, wenn pflegebedürftige Leistungsempfänger sog. „Kick-back-Zahlungen“ aus Abrechnungsbetrug erhalten haben. Der „Wirtschaftsfaktor Pflege“ mit seinen Milliardensummen aktiviert immer wieder auch
