Hausrecht in Heimen
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Eine Einrichtung kann, wenn sie im Rahmen des Vertretbaren alles getan hat, um einen Sturz eines Bewohners zu vermeiden, nicht im Nachhinein der Pflichtwidrigkeit beschuldigt
Zieht eine hilfebedürftige Person in eine stationäre Einrichtung, gehen die Angehörigen davon aus, dass die Bewohner dort nicht nur gut versorgt, sondern auch entsprechend „beaufsichtigt“
Auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass demente Bewohner nicht unbemerkt weglaufen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Jena in zweiter Instanz mit Urteil vom
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09. November 2010 sind Angehörige, die eine pflegebedürftige Person zum Arzt begleiten und dabei einen Unfall erleiden, versichert.
Ein Pflegeheim hat nicht automatisch für jeden Sturz eines Heimbewohners zu haften. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Coburg mit Urteil vom 16.03.2010.
In einem Beschluss vom 20.3.2008 (Az: I-24 U 166/07) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden, dass bei dem Sturz einer Heimbewohnerin keine Pflichtverletzung des Heimbetreibers
Mit einem Urteil vom 6.3. 2008 (Az.: L 2 KN 235/07 P) hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) bekräftigt, was so schon im Gesetz steht: Kurzzeitpflegekostenerstattung
Mit Urteil vom 29.1.2008, Az. 4 U 318/07-115, hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden, dass keine Veranlassung für ein Verbot besteht, das Heim mit dem
In einem Beschluss vom 11. Januar 2007 (Az. 12 U 63/06) hat das Berliner Kammergericht nochmals betont, dass ein Sturz in einem Heim allein nicht
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Eine Einrichtung kann, wenn sie im Rahmen des Vertretbaren alles getan hat, um einen Sturz eines Bewohners zu vermeiden, nicht im Nachhinein der Pflichtwidrigkeit beschuldigt
Zieht eine hilfebedürftige Person in eine stationäre Einrichtung, gehen die Angehörigen davon aus, dass die Bewohner dort nicht nur gut versorgt, sondern auch entsprechend „beaufsichtigt“
Auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass demente Bewohner nicht unbemerkt weglaufen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Jena in zweiter Instanz mit Urteil vom
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09. November 2010 sind Angehörige, die eine pflegebedürftige Person zum Arzt begleiten und dabei einen Unfall erleiden, versichert.
Ein Pflegeheim hat nicht automatisch für jeden Sturz eines Heimbewohners zu haften. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Coburg mit Urteil vom 16.03.2010.
In einem Beschluss vom 20.3.2008 (Az: I-24 U 166/07) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden, dass bei dem Sturz einer Heimbewohnerin keine Pflichtverletzung des Heimbetreibers
Mit einem Urteil vom 6.3. 2008 (Az.: L 2 KN 235/07 P) hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) bekräftigt, was so schon im Gesetz steht: Kurzzeitpflegekostenerstattung
Mit Urteil vom 29.1.2008, Az. 4 U 318/07-115, hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden, dass keine Veranlassung für ein Verbot besteht, das Heim mit dem
In einem Beschluss vom 11. Januar 2007 (Az. 12 U 63/06) hat das Berliner Kammergericht nochmals betont, dass ein Sturz in einem Heim allein nicht

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