Bundesfinanzhof zur Abzugsfähigkeit von Pflegekosten
In einem Urteil vom 10. Mai 2007 (Az.: III R 39/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die
In einem Urteil vom 10. Mai 2007 (Az.: III R 39/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die
Die Betreuungspauschale ist als Kosten der Unterkunft vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, urteilte das Stuttgarter Sozialgericht (am 27.09.2006 bereits, Az. S 15 SO 6319/05).
Der Träger der Sozialhilfe trägt im Rahmen der Hilfe zur Pflege der stationären Betreuung auch die Kosten der Verwaltung des Barbetrages, entschied das sächsische OVG
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Urteil vom 13.12.2005 (Az: 4 B 886/04) fest gestellt, dass die Barbetrags- oder Taschengeldverwaltung vom Heim zu tragen sei.
In einem Urteil vom 10. Mai 2007 (Az.: III R 39/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die
Die Betreuungspauschale ist als Kosten der Unterkunft vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, urteilte das Stuttgarter Sozialgericht (am 27.09.2006 bereits, Az. S 15 SO 6319/05).
Der Träger der Sozialhilfe trägt im Rahmen der Hilfe zur Pflege der stationären Betreuung auch die Kosten der Verwaltung des Barbetrages, entschied das sächsische OVG
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Urteil vom 13.12.2005 (Az: 4 B 886/04) fest gestellt, dass die Barbetrags- oder Taschengeldverwaltung vom Heim zu tragen sei.

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