Angemessener Vorsorgebetrag für die eigene Bestattung
Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind nicht in der Lage. die Kosten für den Heimplatz aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten, so
Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind nicht in der Lage. die Kosten für den Heimplatz aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten, so
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom: 06.02.2009 (Aktenzeichen: V ZR 130/08) Stellung genommen zu der Frage, ob die Sozialbehörde auf ein Grundstück mit
Das Sozialgericht (SG) Aachen hatte am 26.2.2008 entschieden (Az.: S 20 SO 48/07), in welchem Umfang der Schadensersatz für einen Arztfehler im Falle eines Heimaufenthaltes
In einem Urteil vom 10. Mai 2007 (Az.: III R 39/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die
Die Betreuungspauschale ist als Kosten der Unterkunft vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, urteilte das Stuttgarter Sozialgericht (am 27.09.2006 bereits, Az. S 15 SO 6319/05).
Der Träger der Sozialhilfe trägt im Rahmen der Hilfe zur Pflege der stationären Betreuung auch die Kosten der Verwaltung des Barbetrages, entschied das sächsische OVG
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Urteil vom 13.12.2005 (Az: 4 B 886/04) fest gestellt, dass die Barbetrags- oder Taschengeldverwaltung vom Heim zu tragen sei.
Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind nicht in der Lage. die Kosten für den Heimplatz aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten, so
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom: 06.02.2009 (Aktenzeichen: V ZR 130/08) Stellung genommen zu der Frage, ob die Sozialbehörde auf ein Grundstück mit
Das Sozialgericht (SG) Aachen hatte am 26.2.2008 entschieden (Az.: S 20 SO 48/07), in welchem Umfang der Schadensersatz für einen Arztfehler im Falle eines Heimaufenthaltes
In einem Urteil vom 10. Mai 2007 (Az.: III R 39/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die
Die Betreuungspauschale ist als Kosten der Unterkunft vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, urteilte das Stuttgarter Sozialgericht (am 27.09.2006 bereits, Az. S 15 SO 6319/05).
Der Träger der Sozialhilfe trägt im Rahmen der Hilfe zur Pflege der stationären Betreuung auch die Kosten der Verwaltung des Barbetrages, entschied das sächsische OVG
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Urteil vom 13.12.2005 (Az: 4 B 886/04) fest gestellt, dass die Barbetrags- oder Taschengeldverwaltung vom Heim zu tragen sei.

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