Häufige Fragen (FAQ) zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Der Barbetrag im Pflegeheim (früher Taschengeld) Bis 1982 sprach der Gesetzgeber ein wenig abwertend von “Taschengeld”. Heute nennt man es “Barbetrag”. Was verbirgt sich dahinter
Zusatzleistungen im Pflegeheim In der Pflege ist der Markt zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner stark reglementiert. In vielen Bereichen herrscht das Sachleistungsprinzip vor, d.h.
Investitionskosten in Pflegeheimen Das Wichtigste in Kürze: Investitionskosten sind die Ausgaben eines Heimbetreibers für die Immobilie, also vor allem für Herstellung, Anschaffung oder Instandsetzung von
Wunschrecht von Sozialhilfeempfängern bei der Heimauswahl Bei der Heimauswahl gibt es für Sozialhilfeempfänger oftmals Schwierigkeiten. Vom Regen in die Traufe gekommen, so fühlt sich manche Hilfebedürftige
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
Bei Überschreitung des Vermögensfreibetrags aufgrund vorhandenen Sparguthabens und/oder Rückkaufwerten von Bausparverträgen und/oder Lebensversicherungen besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem Urteil
Muss ein Bezieher von Sozialhilfe wegen Pflegebedürftigkeit in eine Wohn- und Betreuungseinrichtung umziehen, so hat der Sozialhilfeträger auch die notwendigen Kosten für Räumung der Wohnung,
Will ein in einer stationären Einrichtung lebender Empfänger von Sozialhilfe die Einrichtung wechseln, darf er dies nicht ohne Rücksprache mit dem zuständigen Sozialhilfeträger tun. Ist
Pflegebedürftige Menschen in Deutschland haben grundsätzlich das Recht, eine Pflegeeinrichtung selbst auszuwählen, auch wenn sie Sozialhilfe beziehen. Der zuständige Sozialhilfeträger muss sein Ermessen bei jeder
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Der Barbetrag im Pflegeheim (früher Taschengeld) Bis 1982 sprach der Gesetzgeber ein wenig abwertend von “Taschengeld”. Heute nennt man es “Barbetrag”. Was verbirgt sich dahinter
Zusatzleistungen im Pflegeheim In der Pflege ist der Markt zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner stark reglementiert. In vielen Bereichen herrscht das Sachleistungsprinzip vor, d.h.
Investitionskosten in Pflegeheimen Das Wichtigste in Kürze: Investitionskosten sind die Ausgaben eines Heimbetreibers für die Immobilie, also vor allem für Herstellung, Anschaffung oder Instandsetzung von
Wunschrecht von Sozialhilfeempfängern bei der Heimauswahl Bei der Heimauswahl gibt es für Sozialhilfeempfänger oftmals Schwierigkeiten. Vom Regen in die Traufe gekommen, so fühlt sich manche Hilfebedürftige
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
Bei Überschreitung des Vermögensfreibetrags aufgrund vorhandenen Sparguthabens und/oder Rückkaufwerten von Bausparverträgen und/oder Lebensversicherungen besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem Urteil
Muss ein Bezieher von Sozialhilfe wegen Pflegebedürftigkeit in eine Wohn- und Betreuungseinrichtung umziehen, so hat der Sozialhilfeträger auch die notwendigen Kosten für Räumung der Wohnung,
Will ein in einer stationären Einrichtung lebender Empfänger von Sozialhilfe die Einrichtung wechseln, darf er dies nicht ohne Rücksprache mit dem zuständigen Sozialhilfeträger tun. Ist
Pflegebedürftige Menschen in Deutschland haben grundsätzlich das Recht, eine Pflegeeinrichtung selbst auszuwählen, auch wenn sie Sozialhilfe beziehen. Der zuständige Sozialhilfeträger muss sein Ermessen bei jeder

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