Pflege-WG: Keine Übertragung des Anspruchs gegen Sozialhilfeträger nach Tod des Bewohners
In Pflegewohngemeinschaften findet dann keine Übertragung des Anspruchs gegen den Sozialhilfeträger nach dem Tod des Leistungsbeziehers (Bewohners) statt, wenn es sich nicht um eine Einrichtung
