Pflegeschutzbund e. V.

Sozialgesetzbuch

Pflegeheimnavigator der AOK rechtswidrig

Die Veröffentlichung der Transparenzberichte in anderer Form als vorgegeben, verletzt Wettbewerbs- und Grundrechte der Pflegeheime. Die Krankenkassen dürfen daher keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime

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Notwendigkeit eines Hilfsmittels

Die Notwendigkeit der Versorgung mit einem Hilfsmittel, das der Reinigung des Intimbereichs durch den Behinderten selbst dient (Dusch-WC-Aufsatz), darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden,

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Pflegeheimnavigator der AOK rechtswidrig

Die Veröffentlichung der Transparenzberichte in anderer Form als vorgegeben, verletzt Wettbewerbs- und Grundrechte der Pflegeheime. Die Krankenkassen dürfen daher keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime

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Notwendigkeit eines Hilfsmittels

Die Notwendigkeit der Versorgung mit einem Hilfsmittel, das der Reinigung des Intimbereichs durch den Behinderten selbst dient (Dusch-WC-Aufsatz), darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden,

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