Pflegeschutzbund e. V.

Sozialgesetzbuch

Pflegeheimnavigator der AOK rechtswidrig

Die Veröffentlichung der Transparenzberichte in anderer Form als vorgegeben, verletzt Wettbewerbs- und Grundrechte der Pflegeheime. Die Krankenkassen dürfen daher keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime

Weiterlesen

Pflegeheimnavigator der AOK rechtswidrig

Die Veröffentlichung der Transparenzberichte in anderer Form als vorgegeben, verletzt Wettbewerbs- und Grundrechte der Pflegeheime. Die Krankenkassen dürfen daher keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime

Weiterlesen

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de