Pflegeschutzbund e. V.

Sozialgesetzbuch

Freizeitgestaltung für Senioren

Viele ältere Menschen leiden unter Langeweile und Einsamkeit. Wer seinen langjährigen Partner, Weggefährten oder Freunde verloren hat, verliert oftmals den Lebensmut und zieht sich zurück.

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Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI

Landes­rahmen­verträge nach § 75 SGB XI Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen

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Ambulant vor stationär

Ambulant vor stationär Das Wichtigste in Kürze Seit 1995 gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ unterstützt die meisten Menschen bei ihrem Wunsch, auch bei Pflegebedürftigkeit

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