Pflegeschutzbund e. V.

Pflegestärkungsgesetz

Ambulant vor stationär

Ambulant vor stationär Das Wichtigste in Kürze Seit 1995 gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ unterstützt die meisten Menschen bei ihrem Wunsch, auch bei Pflegebedürftigkeit

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Historische Chance verpasst

Bonn. Trotz punktueller Neuerungen in der Pflege durch das gerade verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II bleiben fundamentale Mängel im Pflegesystem bestehen. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene

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Ambulant vor stationär

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