OLG Düsseldorf: Formelle Voraussetzungen an die Begründung eines Erhöhungsverlangen nach § 9 Abs. 2 WBVG sind nicht hoch
Bei gegenseitigen Verträgen dient der Verbraucherschutz dazu, den nicht-professionellen Vertragspartner vor Übervorteilung zu schützen. Aus diesem Grund werden Verbraucherschutzgesetze bewusst so abgefasst, dass vor allem
