Mitgliedsantrag eingegangen
Vielen Dank und herzlich willkommen beim BIVA-Pflegeschutzbund! Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, beim BIVA-Pflegeschutzbund Mitglied zu werden. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich
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Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 25.09.2013 könnte in einigen Einrichtungen zu Problemen bei der Versorgung insbesondere nicht mobiler Bewohner mit Medikamenten führen. Gerade
BIVA-Satzung Satzung der BIVA als PDF, Stand 01.07.2024. § 1Name, Sitz, Geschäftsjahr1. Der Verein führt den Namen Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V.
Datenschutz, Privatsphäre und Datensicherheit Der Internetauftritt https://www.biva.de (im Folgenden: Angebot) sowie das BIVA-Serviceangebot (Mitgliedschaft, Beratung usw.) werden von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen
Widerrufsbelehrung Online-Shop Wenn Sie schriftlich oder telefonisch bestellen möchten, Beanstandungen haben oder von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Versandservice:
BIVA-Publikationen Die BIVA veröffentlicht regelmäßig Broschüren zu relevanten Themen rund um das Leben in Pflegeheimen, betreuten Wohnformen und bei Pflegebedürftigkeit. Gedruckte Exemplare aller aktuell verfügbaren
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen Klauseln in einem Wohn- und Betreuungsvertrag geklagt. Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 17.05.2013 entschieden, dass ein Betreiber
Die Inanspruchnahme des Mittagessens in einem Wohnstift ist als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommenssteuerbescheidung zu berücksichtigen, entschied das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 12.09.2012.
Am 11.11.2011 gab der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein Urteil vom 27.09.2011 bekannt, in dem entschieden wurde , dass die neue Landesheimbauverordnung vom 18.04.2011
Fixierungsmaßnahmen müssen grundsätzlich ausdrücklich genehmigt und fachgerecht durchgeführt werden.
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