LSG Hessen: Pflegegeld muss nicht am Monatsersten auf dem Konto sein
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) vom 8. Dezember 2008 muss das zu Monatsanfang fällige Pflegegeld nicht bereits am Ersten eines Monats auf dem
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) vom 8. Dezember 2008 muss das zu Monatsanfang fällige Pflegegeld nicht bereits am Ersten eines Monats auf dem
Mit einem Urteil vom 6.3. 2008 (Az.: L 2 KN 235/07 P) hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) bekräftigt, was so schon im Gesetz steht: Kurzzeitpflegekostenerstattung
Eine Zuordnung in eine höhere Pflegeklasse ist nicht möglich, wenn der erhöhte Pflegeaufwand aus der medizinischen Behandlungs-pflege UND der sozialen Betreuung resultiert. Dies geht aus
Das BSG stellte klar, wann eine Dekubitusmatratze von der Krankenkasse, wann von der Pflegeeinrichtung zu bezahlen ist.
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) vom 8. Dezember 2008 muss das zu Monatsanfang fällige Pflegegeld nicht bereits am Ersten eines Monats auf dem
Mit einem Urteil vom 6.3. 2008 (Az.: L 2 KN 235/07 P) hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) bekräftigt, was so schon im Gesetz steht: Kurzzeitpflegekostenerstattung
Eine Zuordnung in eine höhere Pflegeklasse ist nicht möglich, wenn der erhöhte Pflegeaufwand aus der medizinischen Behandlungs-pflege UND der sozialen Betreuung resultiert. Dies geht aus
Das BSG stellte klar, wann eine Dekubitusmatratze von der Krankenkasse, wann von der Pflegeeinrichtung zu bezahlen ist.

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