Wohngruppenzuschlag nicht auf Pflegesachleistungen anrechenbar
Lebt ein pflegebedürftiger Mensch in einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft, hat er gem. § 38a SGB XI einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 200,-
Lebt ein pflegebedürftiger Mensch in einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft, hat er gem. § 38a SGB XI einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 200,-
Kehrt ein Bewohner aus einer Einrichtung in seine Häuslichkeit zurück und zieht vor Ende der Kündigungsfrist aus, hat er auch für den Anteil der Pflegeversicherung
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Einsichtnahme in die Pflegedokumentation Was Angehörige, Betreuer und Bewohner wissen müssen Die Pflegedokumentation ist das zentrale Instrument zur Sicherstellung und Überprüfung der Pflegequalität. Sie enthält
Antrag auf ein Pflegegutachten Das Wichtigste in Kürze Man muss unterscheiden zwischen dem Erstantrag von zu Hause und einem Folgeantrag aus dem Heim. Jede Pflegekasse
Viele Angehörige kennen das: Die Pflegedienstleitung spricht einen an, man müsse über die Höherstufung des Bewohners bzw. der Bewohnerin nachdenken. Manchmal bekommen Angehörige gleich ein
Umzug in ein Heim Wichtige Fragen Ort und Lage der Einrichtung Art der Einrichtung Träger der Einrichtung Kostenvereinbarung und Heimkosten Probewohnen Eigene Möbel und Haustiere
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aufmerksam gemacht, das bestimmt, dass auch bei Pflegebedürftigkeit ein umfassender Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.02.2012 entschieden, dass die Kosten für eine Unterbringung in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung bei
Gewährt die gesetzliche Pflegekasse, die private Pflegeversicherung oder ein Sozialhilfeträger Leistungen für das Leben in einer stationären Einrichtung, kann der Unternehmer nach dem Wohn- und
Lebt ein pflegebedürftiger Mensch in einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft, hat er gem. § 38a SGB XI einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 200,-
Kehrt ein Bewohner aus einer Einrichtung in seine Häuslichkeit zurück und zieht vor Ende der Kündigungsfrist aus, hat er auch für den Anteil der Pflegeversicherung
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