Ambulant vor stationär
Ambulant vor stationär Das Wichtigste in Kürze Seit 1995 gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ unterstützt die meisten Menschen bei ihrem Wunsch, auch bei Pflegebedürftigkeit
Ambulant vor stationär Das Wichtigste in Kürze Seit 1995 gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ unterstützt die meisten Menschen bei ihrem Wunsch, auch bei Pflegebedürftigkeit
Bonn/Düsseldorf. Aktuelle Gesetzesänderungen auf Bundes- und auf Landesebene haben große Auswirkungen auf die Pflegeheimkosten in Nordrhein-Westfalen. Experten von Landesministerium, Sozialamt und Pflegekasse klärten auf einer
Steigt der Hilfebedarf eines pflegebedürftigen Menschen, wird in der Regel ein entsprechender Antrag auf Höherstufung in eine höhere Pflegestufe bei der Pflegekasse gestellt. Der Medizinische
Seit dem 01.01.2017 haben die grundlegenden Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf den gesamten Pflegebereich. Diese stellen bisherige Kalkulation und Finanzierungsmodelle in Pflegeheimen in
Der Weg zu einer umfassenden Pflegeberatung, wie ihn § 7a SGB XI vorsieht, ist einer Vielzahl von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen noch immer nicht gegeben
Hilfsmittel in der Pflege Mit der Pflegebedürftigkeit kommt auch ein Bedarf an unterstützenden Hilfsmitteln. Jeder Betroffene bzw. dessen Angehöriger sieht sich dann einer Vielzahl von
Adipositas (Fettleibigkeit) im Pflegeheim Das Wichtigste in Kürze Übergewicht und Adipositas haben in Deutschland das Ausmaß einer Volkskrankheit angenommen. Im Alter nimmt deren Häufigkeit noch
Pflegegrade im Überblick Das Wichtigste in Kürze Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegraden gemessen Die Zuordnung erfolgt durch Feststellung der Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen
Um eine selbständigere Lebensführung eines Pflegebedürftigen zu gewährleisten, kann neben der Pflegekasse auch die zuständige Krankenkasse für die Kostenerstattung von Pflegehilfsmitteln zuständig sein, entschied das
Hausnotruf muss vom Sozialhilfeträger vollständig gezahlt werdenIst das Vorhandensein eines Hausnotrufknopfes behinderungsbedingt notwendig, hat der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten vollständig zu erstatten, sofern diese nicht
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