BGH: Entscheidung zum Schonvermögen bei Elternunterhalt
In einem neueren Urteil vom 30. August 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Unterhaltspflicht des Nachwuchses begrenzt (Az.: XII ZR 98/04). Ein unterhaltspflichtiges Kind
In einem neueren Urteil vom 30. August 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Unterhaltspflicht des Nachwuchses begrenzt (Az.: XII ZR 98/04). Ein unterhaltspflichtiges Kind
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem Urteil vom 03.08.2006 (Az.: B 3 KR 25/05 R) angemahnt, eindeutige Richtlinien für die Leistungspflicht der Krankenkasse
Der Träger der Sozialhilfe trägt im Rahmen der Hilfe zur Pflege der stationären Betreuung auch die Kosten der Verwaltung des Barbetrages, entschied das sächsische OVG
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Urteil vom 13.12.2005 (Az: 4 B 886/04) fest gestellt, dass die Barbetrags- oder Taschengeldverwaltung vom Heim zu tragen sei.
Der Bundesgerichtshof versucht (in dieser reinen Kostenentscheidung, Az.: III ZR 293/04) eine Grenzziehung zwischen der Anwendung rein mietrechtlicher Regelungen und der des Heimgesetzes.
Mit Urteil vom 17. Februar 2005 (Az. 11 U 241/04) hat das OLG Celle die Aufklärungspflichten der Heimbetreiber konkretisiert. Die Heime müssen über die Möglichkeit,
Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht hat die Unwirksamkeit einer Heimvertragskündigung zur Folge (Az.: III ZR 205/03). Davon unberührt bleibt die Pflicht zum Nachweis einer anderweitigen
2003 hat die BIVA für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine vielbeachtete Broschüre über den Heimbeirat erstellt, in dem umfassend und verständlich
In einem neueren Urteil vom 30. August 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Unterhaltspflicht des Nachwuchses begrenzt (Az.: XII ZR 98/04). Ein unterhaltspflichtiges Kind
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem Urteil vom 03.08.2006 (Az.: B 3 KR 25/05 R) angemahnt, eindeutige Richtlinien für die Leistungspflicht der Krankenkasse
Der Träger der Sozialhilfe trägt im Rahmen der Hilfe zur Pflege der stationären Betreuung auch die Kosten der Verwaltung des Barbetrages, entschied das sächsische OVG
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Urteil vom 13.12.2005 (Az: 4 B 886/04) fest gestellt, dass die Barbetrags- oder Taschengeldverwaltung vom Heim zu tragen sei.
Der Bundesgerichtshof versucht (in dieser reinen Kostenentscheidung, Az.: III ZR 293/04) eine Grenzziehung zwischen der Anwendung rein mietrechtlicher Regelungen und der des Heimgesetzes.
Mit Urteil vom 17. Februar 2005 (Az. 11 U 241/04) hat das OLG Celle die Aufklärungspflichten der Heimbetreiber konkretisiert. Die Heime müssen über die Möglichkeit,
Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht hat die Unwirksamkeit einer Heimvertragskündigung zur Folge (Az.: III ZR 205/03). Davon unberührt bleibt die Pflicht zum Nachweis einer anderweitigen
2003 hat die BIVA für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine vielbeachtete Broschüre über den Heimbeirat erstellt, in dem umfassend und verständlich

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