Krankheitsbedingte Heimunterbringung ist außergewöhnliche Belastung
Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind als außerge-wöhnliche Belastung einkommenssteuerlich abziehbar, auch wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet
