Betreutes Wohnen: Kosten für krankheitsbedingte Unterbringung als außergewöhnliche Belastung
Wohn- und Betreuungskosten in einer Einrichtung für betreutes Wohnen können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG von der Steuer absetzbar sein. Voraussetzung dafür ist,
