Einstufung in Pflegegrad 5: Ohne erforderliche Gesamtpunkte derzeit nur eine Härtefallkonstellation anerkannt
Für die Einstufung in Pflegegrad 5 benötigt man mindestens 90 Punkte. Pflegebedürftige mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung können dennoch
